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Existieren - neben der Gefahrstoffverordnung - Regelungen im Arbeitsschutz, welche konkret das Essen und Trinken am Arbeitsplatz untersagen?

KomNet Dialog 13300

Stand: 01.12.2016

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Existieren - neben der Gefahrstoffverordnung - Regelungen im Arbeitsschutz welche konkret das Essen und Trinken am Arbeitsplatz (insbesondere in einem Fertigungsbreich/Produktion) untersagen?

Antwort:

Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung -BioStoffV- dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genußmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.

Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). So findet sich beispielsweise in den folgenden TRBA'en ein Hinweis auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmitteln.

TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"
TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Anforderungen der GefStoffV. Beispielsweise finden sich in den folgenden TRGS'en Hinweise auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmittel:

TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"
TRGS 526 "Laboratorien"
TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas"
TRGS 530 "Friseurhandwerk"

Weitere konkretisierende Vorschriften zu dem Verbot der Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz ergeben sich z. B. auch aus dem berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen (http://publikationen.dguv.de/):
Relevant sind z. B. die:
DGUV Information 209-054 (bisher: BGI 805) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie",
DGUV Regel 114-012 (bisher: BGR 238) "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall",
DGUV Regel 114-007 (bisher: BGR 142) "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Luftfahrzeug-Instandhaltung" und
DGUV Regel 109-003 (BGR 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen".