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Auf Grund der Tätigkeit in der Zuchttierhaltung ist ein Kontakt mit Mikroorganismen (biologischen Arbeitsstoffen) nicht sicher auszuschließen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
Transport von Stammzellen Menschliche Stammzellen, von denen keine Gefahren gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 2.2.62.1.5 ADR "Freistellungen". Von Menschen oder Tieren entnommenene Stammzellen, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.In § 2 Absatz 9 BioStoffV ist nachzulesen, dass Beschäftigte Personen sind, die nach § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche bestimmt sind. ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
von Chlamydia psittaci außerhalb von Vogelzucht und Vogelhaltung (zum Beispiel bei Tätigkeiten in erheblichem Umfang an erkrankten Tieren, an Tierkadavern oder in kontaminierten Bereichen),[...]"In der DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt" ist unter dem Punkt 4.15.3 Umgang mit Tierkadavern Folgendes nachzulesen:"Soweit Tierkadaver vom Unterhaltungspersonal von der Straße entfernt ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 27327
einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2. die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können."Bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit handelt es sich um eine so genannte "nicht gezielte Tätigkeit ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
mit Biostoffen von der Verordnung erfasst wird, sondern ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen muss. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit und diese ist abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit im Einzelfall. (Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Punkt 1.1 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 BioSto ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheitsm ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
gesunden Tierbeständen Verwendung finden kann.Würde die Tätigkeit mit Tierblut aus klinisch gesunden Tierbeständen durchgeführt, wäre diese Tätigkeit mit dem Umgang mit klinisch getestetem Tierblut in der Lebensmittelindustrie vergleichbar. Zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten ist deshalb unter Einhaltung des Substitutionsgebotes klinisch getestetes Tierblut (z. B. Blut aus Brucella oder Coxiella ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
nicht in erster Linie dem Eigenschutz; durch sie soll eine unbeabsichtigte Verbreitung von MRSA im Krankenhaus vermieden werden.NEIN – außerhalb des Krankenhauses!Die typischerweise zur Zeit im Krankenhaus verbreiteten MRSA stellen keine Gefährdung für die Allgemeinbevölkerung dar. Es gibt bisher keinen Anhalt dafür, dass sie sich außerhalb des Krankenhauses ausbreiten. Im Umgang mit MRSA-positiven Menschen ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 6949
Wie bei jedem Umgang mit Lebensmitteln ist auch bei der Verarbeitung oder Zubereitung von Fisch mit dem Auftreten biologischer Arbeitsstoffe zu rechnen. Seefisch z. B. kann mit verschiedenen Erregern, wie E. coli, Listerien oder Vibrionen kontaminiert sein. Ob diese Organismen bereits im Fisch vorhanden waren oder durch unzureichende Hygiene eingetragen wurden, ist hier zweitrangig.Die Grundsätze ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 6995
Zunächst ist keine Anzeige nach der BioStoffV erforderlich, wenn weder ein gezielter noch ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt. Soweit in einem "Forschungslabor für Lebensmittel" (hier anscheinend ein Labor, in dem neue Lebensmittelzubereitungen entwickelt werden (z. B. Convenience-Produkte) mit Lebensmitteln umgegangen wird, erfolgt kein Umgang mit biologischen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen/müssen, stammt aus den Grundregeln guter mikrobiologischer Technik (GMT).Gründe dafür sind insbesondere:In Biostofflaboren wird mit Krankheitserregern, Viren, Bakterien oder anderen biologischen Materialien gearbeitet, die potenziell gefährlich für die Gesundheit von Menschen und Tieren sein können. Geschlossene Fenster und Türen helfen dabei, diese ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
- und Arzneimittelherstellung), aber auch in Bereichen der Abfallwirtschaft oder der Abwasserreinigung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Grundsätzlich wird nicht jeglicher Kontakt mit Biostoffen von der Verordnung erfasst, sondern es muss ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit. Berufsgruppen wie Busfahrer ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Unter dieser rechtlichen Voraussetzung muss man davon ausgehen, dass bei Gärtnern und Reinigungspersonal grundsätzlich ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorliegt, wobei in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sein werden. Bei Kfz-Handwerkern, Malern und Lackierern ist es eher selten bis unwahrscheinlich, dass ein Umgang ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
Es besteht hier die Möglichkeit, diese nicht gezielten Tätigkeiten hilfsweise anhand der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) einzustufen und Schutzmaßnahmen analog festzulegen. Unter Nummer 3.4.2 Absatz 2 der TRBA 250 wir ausgeführt, dass "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringf ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 3051