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Sind die Empfehlungen zum Umgang mit MRSA in der ambulanten Pflege anders als die für die stationäre Pflege?

KomNet Dialog 6949

Stand: 30.01.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Sind die Empfehlungen zum Umgang mit MRSA in der ambulanten Pflege anders als die für die stationäre Pflege? Gibt es Textquelle dazu?

Antwort:

Das Landeszentrum Gesundheit in Nordrhein-Westfalen bietet für verschiedene Tätigkeitbereiche MRSA Empfehlungen an. U.a. werden folgende grundsätzlichen Hinweise gegeben:

Ist MRSA ein gefährlicher Krankheitserreger? JA und NEIN!


JA – im Krankenhaus!

Dort sind zum Schutz aller Patienten strengste Hygiene-Maßnahmen notwendig, da es sonst unter den besonderen Umständen des Krankenhauses mit vielen ansteckungsgefährdeten Patienten zu einer raschen Ausbreitung von MRSA kommt. Die empfohlenen Hygiene-Maßnahmen werden im Wesentlichen von allen Kliniken umgesetzt. Sie müssen im Einzelnen nicht identisch sein, da sie situationsbezogen von den Hygiene-Verantwortlichen eines Krankenhauses festgelegt werden können.

Gesunde Menschen – Personal, Besucher – sind selber durch MRSA nicht gefährdet. Die Schutzmaßnahmen dienen nicht in erster Linie dem Eigenschutz; durch sie soll eine unbeabsichtigte Verbreitung von MRSA im Krankenhaus vermieden werden.


NEIN – außerhalb des Krankenhauses!

Die typischerweise zur Zeit im Krankenhaus verbreiteten MRSA stellen keine Gefährdung für die Allgemeinbevölkerung dar. Es gibt bisher keinen Anhalt dafür, dass sie sich außerhalb des Krankenhauses ausbreiten. Im Umgang mit MRSA-positiven Menschen in deren häuslicher Umgebung, in der Praxis und in Heimen besteht kein Anlass zu Überreaktionen.

Ärzte und Pflegende in der ambulanten Versorgung, Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sowie die von Rettungs- und Transportdiensten müssen sich jedoch auf den Umgang mit MRSA-Trägern einstellen. Die erforderlichen Hygiene-Maßnahmen in diesen Bereichen unterscheiden sich von denen im Krankenhaus. Zur Verdeutlichung dessen wurden für diese entsprechende Informationen und Hygienepläne "MRSA" erstellt.


Weitergehende Informationen:


In der ärztlichen Praxis und in der ambulanten Pflege müssen alle Maßnahmen der Standard-Hygiene zum Schutz vor Übertragungen von MRSA eingehalten werden.

Bei der Unterbringung von MRSA-Trägern in Alten- und Pflegeheimen ist zu berücksichtigen, ob eine Infektionsgefahr vom Bewohner ausgeht und wie ansteckungsgefährdet ggf. Mitbewohner sind.

Enge pflegerische Kontakte mit MRSA-Besiedelten in Behindertentageseinrichtungen erfordern eine sorgfältige Händehygiene.

Das Tragen von speziellen Schutzanzügen/Overalls beim Transport von MRSA-positiven Patienten ohne direkte pflegerische Kontakte durch das Personal von Krankentransport- und Rettungsdienste ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich und wird nicht empfohlen! 


Auch das Robert Koch Institut führt weitergehende Informationen zum Umgang mit MRSA auf.