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Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Stoffe sicher im Labor zu halten und deren Freisetzung in benachbarte Arbeitsräume oder die Umgebung/Umwelt zu verhindern.Biostofflabore sind ggf. mit speziellen Belüftungssystemen und (mikrobiologischen) Sicherheitswerkbänken ausgestattet, die die Luftfiltration und -strömung kontrollieren, um eine kontinuierliche Absaugung und Filterung der Luft zu gewährleisten. Offene Fenster oder Türen könnten ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie, ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
müssen rutschfest sein und es ist außerdem sicherzustellen, dass im gesamten Labor eine Abdichtung von Wand zu Fußboden (seitlich hochgezogene Fußbodenbeläge) bzw. von Mobiliar zu Fußboden gewährleistet ist. ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6625
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahme ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Mater ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Zunächst ist keine Anzeige nach der BioStoffV erforderlich, wenn weder ein gezielter noch ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt. Soweit in einem "Forschungslabor für Lebensmittel" (hier anscheinend ein Labor, in dem neue Lebensmittelzubereitungen entwickelt werden (z. B. Convenience-Produkte) mit Lebensmitteln umgegangen wird, erfolgt kein Umgang mit biologischen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen technischen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts.In § 6 Arbeitsstättenve ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
aggressives Verhalten gegenüber Kollegen/-innen und Kunden/-innen zeigen. In Laboren und Produktionsbetrieben für Lebensmittel oder ähnliche infektionsgefährdete Produkte dürfte die Haltung von Haustieren unzulässig sein. Zu beachten ist, dass bei Allergikern unter den im Gebäude Beschäftigten gesundheitliche Beschwerden ausgelöst werden können.Weiterhin sollte geprüft werden, ob aus Sicht des Tierschutzes ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
in Laboratorien.Der Abschnitt 4.4.1 der TRBA 100 beschäftigt sich mit der Zuordnung zu Schutzstufen bei nicht gezielten Tätigkeiten in medizinischen Laboren, u.a.:Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Bedingungen ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen zu ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr. 4. ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hyg ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde nach der B ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Bzgl. dieser Fragestellung hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Technische Empfehlungen / Stellungnahmen verfasst. Diese sind im Internet abrufbar unter BAuA - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Technische Empfehlungen zur Labortechnik - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Siehe Beschluss 13/2023 "Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen i ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44082
in der privaten Waschmaschinen scheidet gemäß TRBA 220 wegen der möglichen Verschleppung von Krankheitserregern aus. Die Reinigung kann betriebsintern erfolgen oder durch beauftragte Firmen. In beiden Fällen muss dabei die Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt werden. Betriebsinterne Waschmaschinen sollen nur für diese Verschmutzungen genutzt werden; externe Dienstleister ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 16369
ist bei biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 auf jeden Fall ausreichend. Ist im Einzelfall eine Arbeitnehmerin/ ein Arbeitnehmer immunsupprimiert (z. B. wegen einer Antibiotika-Behandlung), so sollte er sich an die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt wenden; ggf. können dann individuelle Schutzmaßnahmen notwendig werden.Aus Patientenschutzgründen können auch weitergehende Maßnahmen im Hinblick ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 11715
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit legionellenbelastetem Wasser in Verbindung kommen, muss die Gefährdungsbeurteilung wegen des möglichen Vorhandenseins ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
sind Arbeitsplatzaspekte aufgeführt, die Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung nach hiesiger Einschätzung in der GBU ebenfalls beurteilen sollten: die Arbeitsorganisation, der bestehende Zeitdruck in der Arztpraxis und die daraus möglicherweise resultierenden psychischen Belastungen sind hier beispielhaft zu nennen. Ein Weg zum Waschbecken am Ende des Flures oder in einem anderen Raum kann, in Summe über den Tag verteilt ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034