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Wann ist Kleidung als mikrobiologisch verunreinigt anzusehen?

KomNet Dialog 16369

Stand: 04.01.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Belastungen durch Biostoffe > Gefährdungen, Belastungen (6.2)

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Frage:

Wir haben eine Frage bzgl. TRBA 220 und TRBA 500, Reinigung von mikrobiologisch verunreinigter Kleidung. Wir haben Mitarbeiter, die auf Kläranlagen und im Kanalsystem Servicearbeiten an Messgeräten durch führen. Hierbei kann es zu einer Verschmutzung der Kleidung kommen. Wann ist die Kleidung als mikrobiologisch verunreinigt anzusehen? Gilt schon ein getrockneter Spritzer als Verschmutzung? Und muss diese Kleidung dann vom Arbeitgeber gereinigt werden? Oder kann in diesem Fall der Arbeitnehmer die Kleidung zu Hause reinigen?

Antwort:

Die wesentliche Grundlage zur Beurteilung der Gefährdungen ist mit der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" genannt.


Eine allgemeine Antwort, wann Kleidung mikrobiologisch so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten davon ausgeht, gibt es leider nicht. Getrocknete Spritzer sind i. d. R. aufgrund des bevorzugten Milieus der biologischen Arbeitsstoffe weniger bedenklich als großflächige, nasse Schlammanhaftungen. Dabei sind auch die Aufnahmepfade zu berücksichtigen: Die meisten Infektionen finden über den Hand-Mund-Kontakt statt - insofern ist eine Verschmutzung des Jackenärmels ungünstiger als eine Verschmutzung am Rücken.

Bei der Entscheidung, wann eine relevante biologische Verunreinigung der Kleidung vorliegt, sollten daher die Beschäftigten mit einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich eine Unterweisung zum Thema persönliche Hygiene. Hierbei soll der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beraten und unterstützen.


Biologisch verschmutzte Arbeitskleidung bzw. PSA ist durch den Arbeitgeber zu reinigen; eine Reinigung in der privaten Waschmaschinen scheidet gemäß TRBA 220 wegen der möglichen Verschleppung von Krankheitserregern aus. Die Reinigung kann betriebsintern erfolgen oder durch beauftragte Firmen. In beiden Fällen muss dabei die Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt werden. Betriebsinterne Waschmaschinen sollen nur für diese Verschmutzungen genutzt werden; externe Dienstleister müssen auf die besondere Verschmutzung hingewiesen werden.