Ergebnisse 1 bis 20 von 23 Treffern
Stoffe sicher im Labor zu halten und deren Freisetzung in benachbarte Arbeitsräume oder die Umgebung/Umwelt zu verhindern.Biostofflabore sind ggf. mit speziellen Belüftungssystemen und (mikrobiologischen) Sicherheitswerkbänken ausgestattet, die die Luftfiltration und -strömung kontrollieren, um eine kontinuierliche Absaugung und Filterung der Luft zu gewährleisten. Offene Fenster oder Türen könnten ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie, ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
müssen rutschfest sein und es ist außerdem sicherzustellen, dass im gesamten Labor eine Abdichtung von Wand zu Fußboden (seitlich hochgezogene Fußbodenbeläge) bzw. von Mobiliar zu Fußboden gewährleistet ist. ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6625
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahme ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Mater ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Zunächst ist keine Anzeige nach der BioStoffV erforderlich, wenn weder ein gezielter noch ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt. Soweit in einem "Forschungslabor für Lebensmittel" (hier anscheinend ein Labor, in dem neue Lebensmittelzubereitungen entwickelt werden (z. B. Convenience-Produkte) mit Lebensmitteln umgegangen wird, erfolgt kein Umgang mit biologischen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
einzuhaltenden Anforderungen bzgl. der Arbeitskleidung bzw. von Umkleideräumen.Bei der Planung eines Bauvorhabens sind somit die Anforderungen der zuvor genannten Regelwerke hinsichtlich der Lage und Anzahl von Umkleideräumen zu berücksichtigen. Diese stehen u.a.in Abhängigkeit zur Lage der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche, der Art der geplanten Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten. ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
aggressives Verhalten gegenüber Kollegen/-innen und Kunden/-innen zeigen. In Laboren und Produktionsbetrieben für Lebensmittel oder ähnliche infektionsgefährdete Produkte dürfte die Haltung von Haustieren unzulässig sein. Zu beachten ist, dass bei Allergikern unter den im Gebäude Beschäftigten gesundheitliche Beschwerden ausgelöst werden können.Weiterhin sollte geprüft werden, ob aus Sicht des Tierschutzes ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
in Laboratorien.Der Abschnitt 4.4.1 der TRBA 100 beschäftigt sich mit der Zuordnung zu Schutzstufen bei nicht gezielten Tätigkeiten in medizinischen Laboren, u.a.:Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Bedingungen ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen zu ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr. 4. ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
mit biologischen Arbeitsmitteln durchgeführt werden, abgegrenzt sein müssen.Bei den von Ihnen beschriebenen Arbeiten handelt es sich um Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der Labortätigkeit im Zusammenhang stehen und ebenso an einem separaten Büroarbeitsplatz durchgeführt werden können. Für diese Tätigkeiten gelten die unter 5.3 Absatz 1 geforderte Abgrenzungen. Demnach sind z. B. Versuchsdokumentationen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Einsatz ausgeschlossen ist oder ein geeignetes Verfahren oder geeignete Sicherheitsgeräte für die beabsichtigte Tätigkeit nicht zur Verfügung stehen. Auch für kapillare Blutentnahmen stehen entsprechende Instrumente zur Verfügung (z. B. unter https://vsi.sicheres-krankenhaus.de). Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Tätigkeiten die geeigneten Maßnahmen zu beurteilen ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43100
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde nach der B ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Bzgl. dieser Fragestellung hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Technische Empfehlungen / Stellungnahmen verfasst. Diese sind im Internet abrufbar unter BAuA - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Technische Empfehlungen zur Labortechnik - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Siehe Beschluss 13/2023 "Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen i ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44082
ist ein integrierter Ansatz zur Risikominimierung von Nadelstichverletzungen (NSV) unter Ausschöpfung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen notwendig.Bei Akupunkturnadeln stehen geeignete Sicherheitsgeräte nicht zur Verfügung. Dadurch muss der Arbeitgeber in Abhängigkeit zum vorhandenen Gefährdungspotenzial (ggfs. bekanntem Infektionsstatus des Patienten: HIV, HBV, HCV positiv) geeignete ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
eine schwere Krankheit beim Menschen hervor und können eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.Im Rahmen der Erstdiagnostik und noch ambulanten Versorgung können Tätigkeiten an Patienten, die unter dem Verdacht stehen, an Affenpockenviren erkrankt ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 43675
Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art des Übe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753