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sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden. Die Abfallbehaltnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen: Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.Sie geben den Inhalt, z.B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.Sie sind durchdringfest.Ihre ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 7857
nicht unter die TRBA 250 fallen. Als Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Stichverletzungen in der Veterinärmedizin gelten daher die Ausführungen unter Nr. 4.2.5 der TRBS 260 (und nicht die Ausführungen der TRBA 250):"Spielen durch Blut übertragbare Erreger eine Rolle (z.B. bei Affen) ist zu prüfen, ob Instrumente mit Sicherheitsmechanismen (Sicherheitsgeräte) verwendet werden können. Gibt es keine technischen ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 42431
Transport von Stammzellen Menschliche Stammzellen, von denen keine Gefahren gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 2.2.62.1.5 ADR "Freistellungen". Von Menschen oder Tieren entnommenene Stammzellen, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, können nach d ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu treffen.Eine Hilfestellung bei der Auswahl von Sicherheitsgeräten bietet Arbeitgebern das „Verzeichnis sicherer Produkte“ im Portal www.sicheres-krankenhaus.de der Unfallkasse NRWDie Auswahl der Sicherheitsgeräte hat anwendungsbezogen zu erfolgen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Handhabbarkeit und Akzeptanz durch die Beschäftigten. Es wird zudem darauf hingewiesen ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43445
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen - in dem von Ihnen beschriebenen Fall auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV).Um in diesem Rahmen das erforderliche Schutzniveau zu ermitteln, ist die vorliegende Schutzstufe zu ermitteln.In die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 19576
- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen. Die Behältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:• Sie sind verschließbare Einwegbehältnisse.• Sie geben den Inhalt zum Beispiel bei Druck, Stoß, Fall nicht frei.• Sie sind durchdringfest.• Ihre Festigkeit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.• Ihre Größe und ihre Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.• Sie öffnen ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 7139
Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4212
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dabei ist zu beachten, dass der BioStoffV ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde liegt. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen und Huma ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
auszuschließen oder hinreichend zu verringern. [...](3) Der Arbeitgeber hat die zur Verfügung gestellte PSA einschließlich geeigneter Schutzkleidung zu reinigen bzw. zu desinfizieren sowie instand zu halten und falls erforderlich sachgerecht zu entsorgen. Er hat die Voraussetzungen zu schaffen, dass PSA beim Verlassen des Arbeitsplatzes sicher abgelegt und getrennt von anderen Kleidungsstücken aufbewahrt ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
Nach § 11 Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegenIn der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Ge ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 7644
Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe 25 ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 22395
Biostoffe werden entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko nach dem Stand der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Humanpathogenität in eine von vier Risikogruppen eingestuft (§ 3 Absatz 1 BioStoffV).Das Affenpockenvirus - Orthopoxvirus simiae (auch Monkeypox virus, MPXV) aus der Gattung Orthopoxvirus - wurde in die Risikogruppe 3 eingestuft. Biostoffe dieser Risikogruppe rufen eine schwe ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 43675
Auf Grund der Tätigkeit in der Zuchttierhaltung ist ein Kontakt mit Mikroorganismen (biologischen Arbeitsstoffen) nicht sicher auszuschließen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ist ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Dazu gehören auch die Vorschriften des § 11 Abs. 2 - 5 über sichere Instrumente.Die technische Regel für Biostoffe 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA) nennt beispielhaft Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 zugeordnet werden. Dies sind u. a.:Punktionen,Injektionen,Blutentnahme,Legen ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 19850
Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen A ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
Ja, im beschriebenen Fall liegt eine Tätigkeit nach Biostoffverordnung -BioStoffV- vor. Der Tätigkeitsbegriff der Biostoffverordnung ist weit gefasst und beinhaltet sämtliche Formen des Herstellens und Verwendens biologischer Arbeitsstoffe. Der § 2 Absatz 7 der Biostoffverordnung gibt hier nur beispielhafte Begriffe an ("...,insbesondere..."), die Aufzählung ist nicht abschließend ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4021
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a.:- Vom Arbe ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352