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Gibt es eine Rechtsnorm oder Empfehlung für die Entsorgung von spitzen/scharfen Gegenständen aus medizinischen Einrichtungen, die die Beschaffenheit von Abfallbehältern betrifft?
KomNet Dialog 7139
Stand: 14.12.2020
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)
Frage:
Gibt es eine Rechtsnorm oder Empfehlung für die Entsorgung von spitzen/scharfen Gegenständen aus medizinischen Einrichtungen, die die Beschaffenheit von Abfallbehältern betrifft?
Antwort:
Entsprechende Antworten können sie der Publikation "Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst" der BGW entnehmen:
"3.1 Pflichten der Unternehmensleitung
Um dem Arbeitsschutz gerecht zu werden, ist die Unternehmensleitung unter anderem verantwortlich dafür:
- die Abfälle je nach Gefahr in bestimmte Abfallbehältnisse zu sortieren. Die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sind im Hygieneplan schriftlich festzulegen;
- in Krankenhäusern und Kliniken ab einem Aufkommen von mehr als zwei Tonnen pro Jahr an gefährlichen Abfällen eine/-n Betriebsbeauftragte/-n für Abfall zu bestellen;
- dass Abfälle so eingesammelt und befördert werden, dass Personen vor Schnitt- und Stichverletzungen sowie Kontakt mit Krankheitserregern geschützt sind;
(...)"
3.2 Einsammeln und Entsorgen in die Abfallbehälter
Die Entsorgung beginnt unmittelbar am Entstehungsort der Abfälle, also beispielsweise auf der Station, im Operationssaal, im Patientenzimmer oder in der Küche. Das Personal sam-melt die Abfälle in bereitgestellten Abfallbehältnissen, die später der Hol- und Bringdienst abholt. Beim Befüllen der Abfallbehältnisse müssen grundsätzlich folgende Punkte beachtet werden.
Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände
Um Schnitt- und Stichverletzungen sowie Infektionen des Personals in Kliniken oder Praxen und in den Entsorgungsanlagen zu vermeiden, müssen gemäß TRBA 250 (Unterpunkt 4.2.5) für benutzte Spritzen, Kanülen, Skalpelle, Ampullen etc. (sogenannte Sharps), einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus, Abfallbehältnisse bereitgestellt und verwendet werden, die stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen.
Die Behältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
• Sie sind verschließbare Einwegbehältnisse.
• Sie geben den Inhalt zum Beispiel bei Druck, Stoß, Fall nicht frei.
• Sie sind durchdringfest.
• Ihre Festigkeit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
• Ihre Größe und ihre Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
• Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
• Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen(Farbe, Form, Beschriftung).
• Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme abgestimmt (Abstreif vorrichtung für verschiedene Kanülen-anschlüsse).
• Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar
Die DIN EN ISO 23907 beschreibt die Prüfanforderungen, die Abfallbehältnisse für spitze und scharfe Abfälle erfüllen müssen. Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen
(...)
4.4 Abfälle einsammeln
Um dem Arbeitsschutz gerecht zu werden, wird besonders viel Wert auf den richtigen Abwurf von spitzen und scharfen Gegenständen wie Kanülen, Nadeln, Skalpellen und Lanzetten sowie Einweginstrumenten gelegt.
Folgende Behälter zum Abwurf von spitzen und scharfen Gegenständen sowie von Einweginstrumenten stehen im HDZ NRW zur Verfügung:
• Gelber durchstichsicherer Behälter für nicht infektiöse spitze und scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln, Kanülen, Skalpelle)
• Gelber durchstichsicherer Behälter (9 l) für nicht infektiöse Einweginstrumente (zum Beispiel Klemmen und Scheren in verschiedenen Größen, Pinzetten, Zangen, Nadelhalter usw.)
Die Behälter werden bei maximalem Füllstand fest verschlossen in die schwarzen Kunststofftonnen (früher: B-Müll) entsorgt.
• Roter durchstichsicherer Behälter (9 l) für infektiöse spitze und scharfe Gegenstände und Einweginstrumente (zum Bei-spiel Klemmen und Scheren in verschiedenen Größen, Pinzetten, Zangen, Nadelhalter usw.)
Die Behälter werden bei maximalem Füllstand fest verschlossen in die weiße Kunststofftonne (früher: C-Müll) entsorgt.
(...)
Hinweis:
Auf die LAGA Mitteilung 18 "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" möchten wir hinweisen.