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Sind durchstichsichere Abwurfbehälter noch erforderlich, wenn Nadeln und Kanülen auf sichere Systeme umgestellt sind?

KomNet Dialog 7857

Stand: 12.05.2022

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Technische Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Ich bin Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Krankenhaus. Wir haben unsere Nadeln und Kanülen gemäß TRBA 250 auf sichere Systeme umgestellt. Jetzt stellt sich bei uns die Frage, ob die durchstichsicheren Abwurfbehälter noch erforderlich sind, da dort nun keine ungeschützten spitzen Gegenstände eingefüllt werden. Gibt es hierzu eine verbindliche/einheitliche Regelung oder kann man entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen vorgehen?

Antwort:

Bezüglich der Entsorgung benutzter spitzer, scharfer oder zerbrechlicher Arbeitsgeräte ist Nummer 4.2.5 Absatz 6 der TRBA 250 relevant. Dort ist folgendes nachzulesen:

"Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln.

Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden.

Die Abfallbehaltnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse.
  • Sie geben den Inhalt, z.B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
  • Sie sind durchdringfest.
  • Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
  • Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
  • Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehaltnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
  • Die Abfallbehaltnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt.
  • Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar.

Hinweis:

Die DIN EN ISO 23907 beschreibt die Prüfanforderungen, die solche Abfallbehaltnisse zu erfüllen haben. Gefüllte Abfallbehaltnisse sind sicher zu entsorgen.


Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen."


Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Broschüre "Abfallentsorgung - Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst" an. Darin werden unter Abschnitt 3.2 Einsammeln und Entsorgen in die Abfallbehälter folgende Informationen gegeben:

"Die Entsorgung beginnt unmittelbar am Entstehungsort der Abfälle, also beispielsweise auf der Station, im Operationssaal, im Patientenzimmer oder in der Küche. Das Personal sammelt die Abfälle in bereitgestellten Abfallbehältnissen, die später der Hol- und Bringdienst abholt. Beim Befüllen der Abfallbehältnisse müssen grundsätzlich folgende Punkte beachtet werden.


Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände

Um Schnitt- und Stichverletzungen sowie Infektionen des Personals in Kliniken oder Praxen und in den Entsorgungsanlagen zu vermeiden, müssen gemäß TRBA 250 (Unterpunkt 4.2.5) für benutzte Spritzen, Kanülen, Skalpelle, Ampullen etc. (sogenannte Sharps), einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus, Abfallbehältnisse bereitgestellt und verwendet werden, die stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen. Die Behältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:


  • Sie sind verschließbare Einwegbehältnisse.
  • Sie geben den Inhalt, z.B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei.
  • Sie sind durchdringfest.
  • Ihre Festigkeit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
  • Ihre Größe und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
  • Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
  • Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
  • Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme abgestimmt (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse).
  • Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar


Die DIN EN ISO 23907 beschreibt die Prüfanforderungen, die Abfallbehältnisse für spitze und scharfe Abfälle erfüllen müssen.


Gefüllte Abfallbehältnisse sind sicher zu entsorgen.


Das Umfüllen von spitzen, scharfen und zerbrechlichen Gegenständen ist nicht zulässig. Eine unsachgemäße Entsorgung kann haftungsrechtliche Folgen haben. Vor allem in Patientennähe sind kompakte Einwegabwurfbehältnisse empfehlenswert."


Zusammengefasst bedeuten die v. g. Ausführungen, dass immer dann, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahr von Schnitt- und Stichverletzungen sowie von Infektionen festgestellt wird, Gegenstände in stich- und bruchsichere Abwurfbehälter zu entsorgen sind. Es müsste also für alle Tätigkeiten im Einzelfall festgelegt werden: Schnitt- und Stichverletzungen oder Infektionen möglich -> ja oder nein und danach die Anforderungen an das auszuwählende Abwurfbehältnis festgelegt werden. Solch ein Verfahren dürfte in der betrieblichen Praxis kaum praktikabel anzuwenden sein. Für eine einheitliche Handhabung sollten daher generell stich- und bruchsichere Abwurfbehälter zum Einsatz kommen.