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sich damit vor Infektionserregern."Die DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung" führt unter Punkt 3.10 "Pflegerische Tätigkeiten" weitergehend aus, dass zum Schutz der Fachkräfte und Kinder Hygienemaßnahmen konsequent durchgesetzt werden müssen.Regelmäßige Unterweisungen der Fachkräfte sowie ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz mit den folgenden Merkmalen sind zu empfehlen:Hautreinigungs ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 18875
auszuschließen oder hinreichend zu verringern. [...](3) Der Arbeitgeber hat die zur Verfügung gestellte PSA einschließlich geeigneter Schutzkleidung zu reinigen bzw. zu desinfizieren sowie instand zu halten und falls erforderlich sachgerecht zu entsorgen. Er hat die Voraussetzungen zu schaffen, dass PSA beim Verlassen des Arbeitsplatzes sicher abgelegt und getrennt von anderen Kleidungsstücken aufbewahrt ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 4703
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ist ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzuhalten, welche Tätigkeiten genau in welchen Räumen durchgeführt werden und wo es dabei zu einer Gefährdung durch Biostoffe oder Gefahrstoffe kommen kann. Wird eine mögliche Gefährdung gesehen, so sind die (Mindest)schutzmaßnahmen (u. a. der TRBA 250 Nummer 4.1) umzusetzen und einzuhalten.An dieser Stelle ist es wichtig, nicht zu verallgemeinern, sondern den konkreten Arbeitsplatz ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hyg ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 26155
", die nach den Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beim Portal Gefährdungsbeurteilung wie folgt charakterisiert sind: "Für nicht gezielte Tätigkeiten ist typisch, dass Biostoffe unbekannter Menge und Zusammensetzung am Arbeitsplatz vorkommen, die Tätigkeit jedoch nicht auf diese Biostoffe ausgerichtet ist."Schutzmaßnahmen sind in diesem Fall nach § 6 Tätigkeiten ohne ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4212
BioStoffV ist folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten. Sie regelt zugleich auch Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen durch Beschäftigte oder durch Unternehmer ohne ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
betragen.Das Essen, Trinken und Rauchen beim Umgang mit Abfällen ist untersagt.Erfrischungsgetränke in der Nähe der Arbeitsplätze sollen so bereitgestellt oder aufbewahrt werden, dass kein Kontakt mit den Biostoffen möglich ist.Auf den Fahrzeugen sollen Wasserbehälter sowie Spender für Seife und Einmalhandtücher zur hygienischen Händereinigung zur Verfügung gestellt werden.Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256
Das Landeszentrum Gesundheit in Nordrhein-Westfalen bietet für verschiedene Tätigkeitbereiche MRSA Empfehlungen an. U.a. werden folgende grundsätzlichen Hinweise gegeben:Ist MRSA ein gefährlicher Krankheitserreger? JA und NEIN!JA – im Krankenhaus!Dort sind zum Schutz aller Patienten strengste Hygiene-Maßnahmen notwendig, da es sonst unter den besonderen Umständen des Krankenhauses mit vielen ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 6949
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheitsm ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
gesunden Tierbeständen Verwendung finden kann.Würde die Tätigkeit mit Tierblut aus klinisch gesunden Tierbeständen durchgeführt, wäre diese Tätigkeit mit dem Umgang mit klinisch getestetem Tierblut in der Lebensmittelindustrie vergleichbar. Zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten ist deshalb unter Einhaltung des Substitutionsgebotes klinisch getestetes Tierblut (z. B. Blut aus Brucella oder Coxiella ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
Biostoffverordnung regelt (nicht nur) Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten. Sie regelt zugleich auch Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen diese durch Tätigkeiten gefährdet werden können, ohne selbst diese Tätigkeiten auszuüben sowie anderen Personen, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen durch Beschäftigte ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
zu verstehen sind, "die dem Schutz der Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen dienen. Hygienemaßnahmen umfassen neben Maßnahmen der persönlichen Körperhygiene bauliche, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Belastung der Luft, von Materialien, Produkten oder Oberflächen durch biologische Arbeitsstoffe mit dem Ziel, Infektionen, sensibilisierende und toxische ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern er nicht zweife ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952