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Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hyg ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
. durch SARS CoV, Influenzaviren, Rhinoviren, Adenoviren) vorhanden sein.Ist es trotzdem in bestimmten Fällen möglich, solche Tätigkeiten die Schutzstufe 1 zuzuordnen?Tätigkeiten können der Schutzstufe 1 zugeordnet werden, wenn nach Charakterisierung der Blutproben der Patienten auszuschließen ist, dass Biostoffe der Risikogruppe 2 und höher vorliegen können. Dies ist der Fall, wenn es sich um klinisch ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 43872
Unter Abschnitt A 1.3 der Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung LV35 wird folgendes ausgeführt: "A 2.6 zu § 2 Abs. 1 „Fahrzeuge als Arbeitsmittel“ Frage: 1. Gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln? 2. Gilt die BetrSichV für die Verwendung von Arbeitsmitteln auf bzw. in Fahrzeugen (z. B ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12184
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen technischen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts.In § 6 Arbeitsstättenve ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
Ja, bei nicht gezielten Tätigkeiten (wie im Schwimmbad) sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. (vgl. FAQ 7.2 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“).Auf Kapitel 9 Ziffer 4 der TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung ...
Stand: 14.10.2024
Dialog: 43948
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Nach § 2 Begriffsbestimmungen Absatz 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) werden Tätigkeiten wie folgt definiert:"(7) Tätigkeiten sind1.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
mit den biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (vergl. § 2 Abs. 7 Biostoffverordnung - BioStoffV). Siehe dazu auch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - TRBA 230 "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung" und TRBA 120 "Versuchstierhaltung", die auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind. Einen Überblick über Zoonosen finden ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
"Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu beachten.Daneben findet in Bezug auf mögliche gefahrstoffrechtliche Belastungen die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" Anwendung (s. Punkt 2 Abs.1 Ziffer 2). Unter Punkt 5 werden auch Tätigkeiten mit Arzneimitteln mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Nach Abschnitt 4.2.5 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege", 4. Ausgabe März 2014 mit Änderung vom 2.5.2018, GMBl Nr. 15, sind beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren.Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43445
zum Abwurf von spitzen und scharfen Gegenständen sowie von Einweginstrumenten stehen im HDZ NRW zur Verfügung: • Gelber durchstichsicherer Behälter für nicht infektiöse spitze und scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln, Kanülen, Skalpelle)• Gelber durchstichsicherer Behälter (9 l) für nicht infektiöse Einweginstrumente (zum Beispiel Klemmen und Scheren in verschiedenen Größen, Pinzetten, Zangen ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 7139
, können nach den Kriterien des Abschnittes 2.2.62.1.5.6 ADR als "medizinisches Probematerial" behandelt und befördert werden. Bei dieser Beförderung ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Gefahren vorliegen bzw. entstehen können, z. B. durch den tiefgekühlten Versand. Lagerung von Stammzellen Beim Umgang mit Stammzellen, die entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 BioStoffV biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653