KomNet-Wissensdatenbank
Muss für die Beschäftigten im Frei- und Hallenbad ein Biostoffverzeichnis geführt werden?
KomNet Dialog 43948
Stand: 14.10.2024
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)
Frage:
Muss für die Beschäftigten im Frei- und Hallenbad ein Biostoffverzeichnis geführt werden? (Bademeister, Reinigungspersonal, Hausmeister...)
Antwort:
Ja, bei nicht gezielten Tätigkeiten (wie im Schwimmbad) sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. (vgl. FAQ 7.2 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“).
Auf Kapitel 9 Ziffer 4 der TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ weisen wir hin.
Auf die DGUV Regel 107-001 Betrieb von Bädern weisen wir hin.