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KomNet-Wissensdatenbank

Muss für die Beschäftigten im Frei- und Hallenbad ein Biostoffverzeichnis geführt werden?

KomNet Dialog 43948

Stand: 13.05.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)

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Frage:

Muss für die Beschäftigten im Frei- und Hallenbad ein Biostoffverzeichnis geführt werden? (Bademeister, Reinigungspersonal, Hausmeister...)

Antwort:

Ja, bei nicht gezielten Tätigkeiten (wie im Schwimmbad) sind in der Dokumentation insbesondere diejenigen Biostoffe zu verzeichnen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. (vgl. FAQ 7.2 der LASI-Veröffentlichung - LV 23 „Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen“).

Auf Kapitel 9 Ziffer 4 der TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ weisen wir hin.