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Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
. 4.3.2 und der Nr. 4.4.1 (Abs. 5) TRBA 100 zu entnehmen. Da gemäß Ihrer Fragestellung mit Zelllinien der Risikogruppe 1 umgegangen wird, werden Sie voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Einhaltung der Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend ist. Besteht keine Gefährdung durch eine sensibilisierende oder toxische Wirkung, sind die Maßnahmen unter Nr. 5.2.1 TRBA 100 einzuhalten; besteht ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
. durch SARS CoV, Influenzaviren, Rhinoviren, Adenoviren) vorhanden sein.Ist es trotzdem in bestimmten Fällen möglich, solche Tätigkeiten die Schutzstufe 1 zuzuordnen?Tätigkeiten können der Schutzstufe 1 zugeordnet werden, wenn nach Charakterisierung der Blutproben der Patienten auszuschließen ist, dass Biostoffe der Risikogruppe 2 und höher vorliegen können. Dies ist der Fall, wenn es sich um klinisch ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 43872
der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.Beamtinnen und Beamte,5.Richterinnen und Richter,6.Soldatinnen und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen."Im Anwendungsbereich in § 1 Absatz 1 ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
Hilfestellungen der TRBA 213 "Abfallsammlung": Schutzmaßnahmen angepasst übernommen werden. Nachfolgend einige Auszüge:"5.4 Arbeitsplätze im Bereich der Schüttung(1) Die Beladung und Verdichtung des Abfalls im Aufbau soll möglichst staubarm erfolgen. Dieser Anforderung genügen z. B. Aufbauten mit Pressplattenverdichtung [6].(2) Zur Minimierung der Exposition von Beschäftigten während des Lade ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
Tätigkeiten welche Schutzkleidung und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen ist. Er legt auch fest, wann Mund-Nasen-Schutz als Berührungsschutz erforderlich ist. (Abschnitt 5.1.1 Absatz 6 der TRBA 250)Viele Tätigkeiten in der häuslichen Versorgung sind mit Tätigkeiten der Schutzstufe 2 vergleichbar, da es zu Kontakten mit potenziell infektiösem Material wie Blut, Exkreten, Sekreten, Ausscheidungen ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43792
Reinigungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten, die nicht unter § 5 Absatz 1 Biostoffverordnung (BiostoffV) fallen und somit keiner Schutzstufe zugeordnet werden müssen.Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dementsprechend fallen die Tätigkeiten "Grobmüllbeseitigung" und "Komplettreinigung" als nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in den Anwendungsbereich der BioStoffV. Ob die Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Nein, es sind keine Waschräume gemeint. Die Handwaschplätze sind unabhängig von den Waschräumen zu sehen.Die Frage nach der „leichten Erreichbarkeit" lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine konkrete Meterangabe oder Ähnliches sieht der Gesetzgeber nicht vor, sondern er lässt hier einen Entscheidungsspielraum für den Arbeitgeber.Wichtig ist, im Rahmen der fachkundig zu erstellenden Gefährdungsb ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
, können nach den Kriterien des Abschnittes 2.2.62.1.5.6 ADR als "medizinisches Probematerial" behandelt und befördert werden. Bei dieser Beförderung ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Gefahren vorliegen bzw. entstehen können, z. B. durch den tiefgekühlten Versand. Lagerung von Stammzellen Beim Umgang mit Stammzellen, die entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 BioStoffV biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass d ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.Neben ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde nach der B ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.(6) Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.(7) Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6)."Bei Krankenhäusern ist zudem die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
Der Begriff "unmittelbar" ist ein unbestimmter Rechtbegriff, somit gibt es auch keine allgemeingültige Aussage, welcher Zeitraum hiermit gemeint ist. Unserer Einschätzung nach, müssen die Instrumente erst nach Beendigung aller Tätigkeiten, in Ihrem Beispiel nach Beendigung der OP, in dem Abfallbehältnis gesammelt werden. ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 26635
Entsprechend § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) Abs. 1 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig, z. B. durch die Fachkraft ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 27327
einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gegeben. Unter Ziffer 4.2.1 werden alle Informationsquellen, u.a. die EU-Richtlinie 2000/54/EG, die die verbindlichen Einstufungen biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2-4 enthält, genannt. Sind die Stoffe oder Zubereitungen gefahrstoffrechtlich eingestuft, hat der Hersteller, Einführer oder erneute Inverkehrbringer gem. § 6 ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen technischen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts.In § 6 ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852