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Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
Messungen werden nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" durchgeführt. Auch Messungen mit Dauerüberwachung (kontinuierliche Messungen) werden nach TRGS 402 Anlage 4 durchgeführt. Alternativ zu den Messungen wird von einer Einhaltung des Grenzwertes auch ausgegangen ...
Stand: 27.02.2016
Dialog: 6063
Bei der der Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht kein Bestandsschutz und der Arbeitgeber muss die aktuellen Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung, berücksichtigen.Bei Einhaltung der TRGS ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln kann allerdings ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Nummer 1 - Anwendungsbereich der TRGS 510 ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen einzuhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die Angaben zur Handhabung und Lagerung sowie Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen gemäß dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt der Farbe des Herstellers sind zu beachten.Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS der Reihe 400, TRGS 500, TRGS 600 und TRGS ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können (Nr.1, Abs. 1 TRGS 554).Der „Arbeitsbereich“ i.S.d. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist definiert als „der räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43012
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Erkenntnisse, zu denen auch die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gehört. Diese neuen Erkenntnisse können sich dabei sowohl auf verbesserte Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten als auch auf eine veränderte Bewertung der Gefährlichkeit bestimmter Tätigkeiten beziehen. (vgl. Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, ArbSchG § 3 Rn ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind." Die Arbeitsplatzgrenzwerte finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900. Der Beurteilungsmaßstab stellt einen Oberbegriff dar. Beurteilungsmaßstäbe werden bei der Beurteilung der Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist somit auch ein Beurteilungsmaßstab. AGWs ...
Stand: 03.08.2017
Dialog: 29912
, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.“In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
Gefahrstoffe“ (vgl. TRGS 400, Abschn. 8, Abs. (6)).Also lediglich bei Inanspruchnahme der oben genannten Ausnahmeregelung bei geringen Gefährdungen ist diese Gefahrenkategorie explizit zu benennen und zu begründen. Eine Kategorisierung der Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung macht generell insofern Sinn, als dies bei einer Priorisierung der zu ergreifenden Maßnahmen hilfreich ist. Ebenso ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452