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) ist bei der Abgabe keine Sachkunde erforderlich. Aber nach § 9 ChemVerbotsV ist eine Identitätsfeststellung bei der Abgabe von ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen verlangt.Eine spezielle Sachkunde für den Umgang ist hier nicht bekannt. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 4.2 - Fachkundige Personen der TRGS 520 qu ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
in einem separaten Raum oder an anderer Stelle, und es geht nur noch darum, die weitere Behandlung von der Asbesthaltigkeit abhängig zu machen?Lose Teile von Bodenbelägen, deren Asbesthaltigkeit nicht bekannt ist, wie auch größere „zwischengelagerte“, unverpackte und zusammengekehrte Mengen sind bis zum negativen Nachweis zunächst als asbesthaltig zu behandeln: feucht halten, staubdicht verpacken, kennzeichnen ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden. Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25366
können nur messtechnisch nachgewiesen werden. Bei den BT Verfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen dieser messtechnische Nachweis erfolgt ist.Unter der Voraussetzung, dass die BT Verfahren 1:1 angewendet werden, können sie von jedem eingesetzt werden, der die dafür notwendige Qualifikation nach Gefahrstoffverordnung und das technische Equipment wie in den BT-Verfahren besitzt. Wenn er das Verfahren ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf werden die Anforderungen an die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung näher erläutert:"Sachkundeprüfung gem. § 11 Chemikalien-VerbotsverordnungDie Bezirksregierung Düsseldorf ist gemäß der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) für das Land NRW ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 43512
Bereichen.In der Fußnote 2 auf der Seite 7 der TRGS 524 ist nachzulesen, dass die nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche - BGR 128 (jetzt DGUV Regel 101-004), Anhang 6A bzw. 6B" erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524 erfüllt.Hinweis:Es ist bei Asbest zu unterscheiden zwischen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 21230
Ja, die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 14. Oktober 1993 (BGBl. 1S. 1720) aus dem Jahre 2009 lässt sich durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung auffrischen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist durch eine Bescheinigung ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44071
die Anforderungen für den Verkauf und die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische weiterhin zu erfüllen.Da der Betrieb ohne sachkundige Person den Verkauf dieser Stoffe und Gemische, auf die in Anlage 2 der Verordnung verwiesen wird, nicht fortführen darf, sollte der Ersatz sofort oder zumindest zeitnah erfolgen. In dieser Zwischenzeit sind Tätigkeiten, für die die Sachkunde erforderlich ist, auszusetzen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 44033
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:§ 6 Erlaubnispflicht(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Drittebereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.Das ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 8953
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
die genannten Stoffe oder Zubereitungen freigesetzt werden, durchführen will, muss dies mindestens sechs Wochen vor Aufnahme der ersten Tätigkeit der zuständigen Behörde mitteilen und muss eine entsprechende Sachkunde nachweisen.Zu klären wäre also in jedem Fall, ob bei der Anwendung v.g. Stoffe freigesetzt werden. Kann dieses ausgeschlossen werden, fällt die Tätigkeit auch nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11869
vorhanden sein, die die beauftragten Personen schult, die wiederum abgeben dürfen.Der Kunde sollte sachkundig im Sinne des Gefahrstoffrechts sein. Er braucht aber nicht die Sachkunde nach der ChemVerbotsV. Die ChemVerbotsV gilt für die Abgabe der Stoffe, nicht für den Empfänger.Auf die DGUV Information 213-082 - Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung. Was ist zu tun? weisen wir hin. ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ist. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen. Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Abweichend von Satz 4 behalten Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
im Baugewerbe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gestattet die GefStoffV ausschließlich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die den Erwerb der entsprechenden Sachkunde nach TRGS 519 voraussetzen. Die Sachkunde wird erworben über den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs, der mit einer staatlich überwachten und erfolgreich abgeschlossenen Prüfung endet.Die TRGS 519 ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
vor Ort tätig ist. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen. (4) Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausführung dieser Tätigkeiten zugelassen worden sind. Die Zulassung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Zulassungsantrag bei der ECHA abgedeckt. In diesem Fall hat der nachgeschaltete Anwender den zulassungspflichtigen Stoff im Rahmen der in dem Antrag angegeben Bedingungen zu verwenden und auch die darin definierten RMM einzuhalten. Die REACH-Verordnung sieht jedoch nicht vor, dass der nachgeschaltete Anwender Ihrem Unternehmen die Einhaltung der RMM nachweisen muss. Der nachgeschaltete Anwender hat jedoch ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 43535
Schutzmaßnahmen: Personenschutzausrüstung (die sich nach der erwarteten Faserzahl richtet), Vorsorgeuntersuchung nach G 1.2 und G 26 sowie die Sachkunde bzw. die Unterweisung. Ein Sachkundiger muss die Aufsicht führen können, d. h. während der Arbeiten anwesend sein. Das ist unabhängig von der erreichten Faserzahl. Bei dieser geht es „nur“ noch um den richtigen Atemschutz.Für die Arbeiten mit geringer ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193