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Kann die Sachkunde zur Abgabe von bleihaltigem Lot in einem Unternehmen durch Schulungen erlangt bzw. aufgefrischt werden, die vom Lieferanten durchgeführt werden oder muss dies von anderer Stelle erfolgen?

KomNet Dialog 43512

Stand: 24.05.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Schulung Sachkunde bzgl. Abgabe von bleihaltigem Lot: Das Unternehmen ist Wiederverkäufer von bleihaltigem Lot - ausschließlich an den Fachhandel und gewerbliche Kunden. Kann die Sachkunde in diesem Unternehmen durch Schulungen erlangt bzw. aufgefrischt werden, die vom Lieferanten durchgeführt werden oder muss dies von anderer Stelle erfolgen? Vielen Dank.

Antwort:

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf werden die Anforderungen an die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung näher erläutert:

"Sachkundeprüfung gem. § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist gemäß der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) für das Land NRW für die Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung zuständig.


Die Sachkunde benötigt, wer bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr bringt. Welche Stoffe und Gemische unter die Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung fallen, ist der Anlage 2 der Verordnung zu entnehmen.


Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung wird i. d. R. an dem zweiten Dienstag im Quartal in der Außenstelle der Bezirksregierung Düsseldorf in Mönchengladbach (Viktoriastraße 52, 41061 Mönchengladbach) angeboten.

Die Fragen stützen sich inhaltlich i. d. R. auf den Fragenkatalog der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).


Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung gebührenpflichtig ist.


Anerkennung von Einrichtungen

Die erforderliche Sachkunde hat auch nachgewiesen, wer eine von der hierfür anerkannten Einrichtung durchgeführte Prüfung bestanden hat. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen für die entsprechende Anerkennung der Einrichtungen zuständig.


Hinweise und Informationen über die Sachkundeprüfung, anerkannte Einrichtungen und den Fragenkatalog finden Sie hier.


Die zuständigen Ansprechpersonen für die Chemikalien-Verbotsverordnung finden Sie hier."


Ob es sich bei dem Lieferanten um eine anerkannte Einrichtung handelt, kann von uns nicht beurteilt werden. Hierzu wenden Sie sich am besten direkt an den Lieferanten.