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Benötigen Mitarbeiter für den Umgang mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln einen Sachkunde-Nachweis oder sonstige besondere Qualifikation?

KomNet Dialog 15048

Stand: 15.06.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Benötigen Mitarbeiter für den Umgang mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln einen Sachkunde-Nachweis oder sonstige besondere Qualifikation?

Antwort:

Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist bei der Abgabe keine Sachkunde erforderlich. Aber nach § 9 ChemVerbotsV ist eine Identitätsfeststellung bei der Abgabe von ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen verlangt.

Eine spezielle Sachkunde für den Umgang ist hier nicht bekannt.