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Welche Zeiträume sind in der TRGS 524 unter dem Begriff "regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme" zu verstehen?

KomNet Dialog 25366

Stand: 26.11.2015

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

In der TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen steht folgendes als Zeitangabe für Weiterbildungsmaßnahmen unter Punkt 3.1 Allgemeine Grundsätze Absatz (6) .....und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden. wie lange in Zeiträumen würde man in diesem Fall den Begriff regelmäßig ansetzen? Sind das 3 jahre, 5 Jahre, oder welcher Zeitrahmen ist hier anzusetzen?

Antwort:

Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 (früher BGR 128) "Kontaminierte Bereiche". Sämtliche Lehrgänge zur Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 erfüllen auch die Anforderungen an die Fachkunde nach TRGS 524 (AGS-Beschluss vom 05.05.2010).