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Ist ein industrieller Verwender eines Einsatzstoffes verpflichtet, eine sachkundige Person nach ChemVerbotsV zu bestellen?
KomNet Dialog 8953
Stand: 14.10.2019
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)
Frage:
Ist ein industrieller Verwender eines Einsatzstoffes, welcher der Chemikalienverbotsverordnung unterliegt, verpflichtet, eine sachkundige Person nach ChemVerbotsV zu bestellen? Die daraus hergestellten Produkte dieses Verwenders unterliegen nicht der Chemikalienverbotsverordnung.
Antwort:
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:
§ 6 Erlaubnispflicht
(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Dritte
bereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.
Das bedeutet, dass nicht das Verwenden, sondern erst das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe die Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis gemäß ChemVerbotsV auslöst.