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Ist ein industrieller Verwender eines Einsatzstoffes verpflichtet, eine sachkundige Person nach ChemVerbotsV zu bestellen?

KomNet Dialog 8953

Stand: 14.10.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)

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Frage:

Ist ein industrieller Verwender eines Einsatzstoffes, welcher der Chemikalienverbotsverordnung unterliegt, verpflichtet, eine sachkundige Person nach ChemVerbotsV zu bestellen? Die daraus hergestellten Produkte dieses Verwenders unterliegen nicht der Chemikalienverbotsverordnung.

Antwort:

Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:

§ 6 Erlaubnispflicht

(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Dritte

bereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."


Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.

Das bedeutet, dass nicht das Verwenden, sondern erst das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe die Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis gemäß ChemVerbotsV auslöst.