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Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42389
Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 14276
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 42223
Laut Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat der Lieferant dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Die Organisation/Gesellschaft als Ganzes wäre, soweit die Institute nicht rechtlich selbstständig sind, als Abnehmer zu sehen. Wenn ein Institut einen Stoff oder ein Gemisch an ein anderes Institut ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
des Verbotes in der Gefahrstoffverordnung zugeschrieben. Dieser weiten Auslegung der potentiell betroffenen asbesthaltigen Bauteile soll im Wesentlichen gefolgt werden."Der von Ihnen geschilderte Praxisfall fällt unter die weite Auslegung begründet auf dem Morinolfugen-Urteil. Des Weiteren ist das sog. Ende der Nutzungsdauer nach Anhang XVII der EU-REACH-Verordnung zu berücksichtigen. Soll eine asbesthaltige ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Nach Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) muss der Lieferant dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der Verordnung zur Verfügung stellen.Eine gesetzliche Pflicht, nach Einstellen der Produktion und des Vertriebs ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, besteht ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 6779
Sie zitieren mit § 2 (1) die Defintion des Begriffs Gefahrstoff "im Sinne dieser Verordnung". Daher ist im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Stoff mit AGW Wert (z. B allgemeiner Staubgrenzwert) als Gefahrstoff anzusehen.Sie haben also zu prüfen, ob von dem Produkte eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht (= Gefährdungsbeurteilung) und ggf. mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
. 1907/2006 (REACH) von den Inverkehrbringern zur Verfügung gestellt werden müssen. Für gefährliche Stoffe und Gemische ist ein Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 und Anhang II zu erstellen. Sicherheitsrelevante Informationen müssen nach Artikel 32 für Stoffe und Gemische geliefert werden, für die keine Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden muss. Bei Erzeugnissen müssen nach Artikel 33 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, 5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Nach § 2 (2) gilt für den Begriff Gemisch ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23318
und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,2.Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind."Nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Inverkehrbringen die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43354
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Entsprechend Artikel 2 Nr. 36 1 CLP-Verordnung www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/CLP/CLP.html ist der Ausdruck „Verpackung“ im Sinne der Verordnung wie folgt bestimmt: „Verpackung“: ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können;" Damit handelt ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung EG 1907/2006 (sog. "REACH-VO") und den Gebrauchsanweisungen, welche dem Produkt nach Pflanzenschutzrecht beigefügt sein müssen. Darüber hinaus finden die Bestimmungen zum Schutze des Bodens und des Grundwassers Anwendung. Hierzu können wir aber keine Beratung anbieten. Hier sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
In den von der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) erstellten "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" wird zur Notrufnummer mit Bezug auf Anhang II der REACH-Verordnung ausgeführt, dass grundsätzlich Angaben zu Notfallinformationsdiensten zu machen sind. Gibt es in dem Mitgliedstaat, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, eine öffentliche Beratungsstelle ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 15625
Sorge tragen, dass dieser mit allen nötigen Informationen zur Gefährlichkeit des von ihm erworbenen Produktes versorgt wird. Dies kann zusätzliche Hinweise (auch Gefahrenhinweise) notwendig machen. Siehe hierzu REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 4:„(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
Ja. Nach Artikel 31 Absatz 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt folgendes:"Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat be-stimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes."In der TRGS 220 "Nationale Aspekte ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 43233
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden." (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). D. h in diesem Fall ist die Erstellung einer Betriebsanweisung nicht notwendig. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. VO EG 1907/2006 REACH VO. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785