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Was könnte ein geeignetes aktuelles Symbol in einer Betriebsanweisung für ein in einer Betriebsanleitung stehendem Warnzeichen "Gesundheitsschädlich" (schwarzes Kreuz in gelbem Dreieck) sein?

KomNet Dialog 42389

Stand: 01.08.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Was könnte ein geeignetes aktuelles Symbol in einer Betriebsanweisung für ein in einer Betriebsanleitung stehendem Warnzeichen "Gesundheitsschädlich" (schwarzes Kreuz in gelbem Dreieck) sein? Ggf. was spricht gegen die Verwendung des vom Hersteller verwendeten Symbols?

Antwort:

Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP-Biozid-Helpdesk finden sich weitere Informationen sowie ein Link zum Herunterladen der Piktogramme. Zur Kennzeichnung sind die Piktogramme der CLP Verordnung maßgebend und somit ist für die Betriebsanweisung auch das Piktogramm GHS08 zu verwenden.