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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen in einem Sicherheitsdatenblatt für ein flüssiges Produkt auch die Arbeitsplatzgrenzwerte der darin enthaltenen festen Stoffe angegeben werden?

KomNet Dialog 14276

Stand: 31.03.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Ich würde gerne wissen, ob man im Sicherheitsdatenblatt bei flüssigen Produkten in Kapitel 8 auch die AGW-Werte für feste Stoffe, die sich in den Flüssigkeiten befinden, angeben muss. Irgendwie macht das doch gar keinen Sinn.

Antwort:

Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben.

Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs  für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe auch biologische Grenzwerte, die bei einer dermalen Exposition (Hautkontakt) relevant sein können. Bei Feststoffen in Flüssigkeiten kann dies der Fall sein. Auch kann eine Exposition in Form von Aerosolen auftreten, oder beim Trocknen der Flüssigkeit bleibt der Feststoff, möglicherweise in fein verteilter Form, zurück.