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Ist ein nicht kennzeichnungspflichtiges Gemisch als Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV zu behandeln, wenn dessen Inhaltsstoffe einen AGW haben?

KomNet Dialog 43697

Stand: 16.08.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Einstufung

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Frage:

Gefahrstoff ja oder nein? Die Gefahrstoffverordnung sagt im § 2 ... (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind ........... 5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist. Wie ist es bei einem Gemisch, das gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen nicht eingestuft und gekennzeichnet werden muss, das aber Inhaltsstoffe mit AGW enthält. Ist das Gemisch als Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung zu behandeln?

Antwort:

Sie zitieren mit § 2 (1) die Defintion des Begriffs Gefahrstoff "im Sinne dieser Verordnung". Daher ist im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Stoff mit AGW Wert (z. B allgemeiner Staubgrenzwert) als Gefahrstoff anzusehen.


Sie haben also zu prüfen, ob von dem Produkte eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht (= Gefährdungsbeurteilung) und ggf. mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes, wie zum Beispiel Schutzausrüstung, Betriebsanweisung und Unterweisung den sicheren Umgang sicherzustellen.


Dies gilt nach § 2 (1) Nr. 4 für alle Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können.


Die Einstufung nach CLP zielt vor allem auf die Kommunikation der Gefährdungen bei der Abgabe an Dritte (= Inverkehrbringen) ab und benennt allgemeine Kennzeichnungsregeln bei bestehender Gefährdung (= H-Sätze). Die Gefahrstoffverordnung zielt jedoch auf den sicheren Umgang ab und erweitert das eigene Gefährdungsportfolio (mit H-Sätzen gekennzeichnete Produkte) um weitere (mögliche) Risiken bei Arbeiten mit Gefahrstoffen.