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KomNet-Wissensdatenbank

Zählt es als "Inverkehrbringen", wenn Gefahrstoffe zwischen (räumlich und größtenteils organisatorisch getrennten) Instituten derselben Organisation/Gesellschaft ausgetauscht werden?

KomNet Dialog 43772

Stand: 05.05.2023

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Sicherheitsdatenblätter müssen erstellt werden, wenn Gefahrstoffe "in Verkehr gebracht" werden. Zählt es als "Inverkehrbringen", wenn Gefahrstoffe zwischen (räumlich und größtenteils organisatorisch getrennten) Instituten derselben Organisation/Gesellschaft ausgetauscht werden?

Antwort:

Laut Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat der Lieferant dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.


Die Organisation/Gesellschaft als Ganzes wäre, soweit die Institute nicht rechtlich selbstständig sind, als Abnehmer zu sehen. Wenn ein Institut einen Stoff oder ein Gemisch an ein anderes Institut innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.


Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.).