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über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber durch die Betriebsärztin ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 43802
wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesonderea ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Eine solche allgemeingültige Vorgabe zu Bleistaubmessungen am Arbeitsplatz gibt es nicht.Regelungen zum beruflichen Umgang mit Blei sind unter anderem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. in der konkretisierenden TRGS 505 "Blei" enthalten.Hier findet sich immer wieder der Hinweis, dass individuell in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzulegen ist, welche Gefährdungen bestehen, welche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 44064
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
werden? Zu der Fragestellung, wie Gefahrstoffe zu bewerten sind, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert existiert (oder nicht mehr existiert), wird in der LASI-Leitlinie LV 45 - bezogen werden kann - unter Abschnitt D 3 STOFFE OHNE GRENZWERT folgendes ausgeführt: "D 3.1 § 7 Wie erfolgt künftig die Beurteilung von Arbeitsplätzen, an denen Stoffe ohne Grenzwert verwendet werden, ggf. auch solche, die früher einen TRK ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 17416
und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in: 1.Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2.Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3.Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4.Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise). (2) Es wird empfohlen, auch auf Beschäftigungsbeschränkungen ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
Die Fertigung ist unbedingt so abzutrennen, dass sich absolut keine Fasern im benachbarten Bereich der Ausbildungswerkstatt befinden!Die Tolerierung von Expositionen bis zur Schwelle des Akzeptanzwertes an solchen Arbeitsplätzen stellt einen Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A3.6 "Lüftung" dar. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zu ihrem ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
vermeiden.- Für gute Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Lokale Absaugung benutzen.- Notbrause und Augenwascheinrichtung sollten im Arbeitsbereich leicht zugänglich sein.- Funkensicheres Werkzeug verwenden.- Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.Organisatorische Maßnahmen: - Bereithalten eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes.- Erstellen einer tätigkeitsbezogenen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922
nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialvorschriften konkretisiert, z. B. durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Diese beschreibt in § 6 Abs. 1 GefStoffV Folgendes:"Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können (Nr.1, Abs. 1 TRGS 554).Der „Arbeitsbereich“ i.S.d. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist definiert als „der räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43012
der Arbeitgeber die für den Arbeitsplatz und die entsprechende Tätigkeit relevanten Schutzmaßnahmen. Diese und die zugrunde liegenden Gefährdungen werden den Beschäftigten im Rahmen der zu erstellenden Betriebsanweisung und der durchzuführenden Unterweisung bekanntgegeben (Ausnahme: die Gefährdungsbeurteilung hat eine nur geringe Gefährdung für die Beschäftigten ergeben -> z. B. Minimalmengenschmierung, kein ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176
Bei den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten ist mit dem Auftreten von Stäuben in der Luft am Arbeitsplatz zu rechnen. Daher sind zunächst die bei Staubbelastung notwendigen einschlägigen Schutzmaßnahmen zu beachten.Allerdings ist durch die Belastung des Bodens mit den von Ihnen genannten toxischen Metallen bzw. Schwermetallen auch von einer Kontamination der auftretenden Stäube mit diesen ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
werden aus anderen Gründen (kosmetisch) getragen. Von daher ist zunächst unter Beteiligung der/des Betroffenen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes (und nach Rücksprache mit der behandelnden Augenärztin/ dem behandelnden Augenarzt) zu überlegen, ob am Arbeitsplatz eine Brille getragen werden sollte.Wenn eine medizinische Notwendigkeit zum Tragen von Kontaktlinsen besteht ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 4708
- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ und „Rauchen verboten“ nach Anhang II Nummer 3.1 der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/27/EU (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze3 oder H- und EUH-Sätze4 im Wortlaut). Die Bedeutung der R-, H- und EUH-Sätze kann dabei auch sinnvoll umschrieben werden. 2. Falls für den Arbeitsplatz/die Tätigkeit relevant, sollen weitere Gefährdungen aufgenommen werden, die sich z.B. aus betrieblichen Erfahrungen oder Ab-schnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ergeben und die keine Einstufung bewirken (z.B ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126