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Was muss bei einer Filteranlage für die Abfüllung von Benzenen beachtet werden (außer Ex-Schutz)?

KomNet Dialog 13922

Stand: 04.01.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Chemische Fachfragen

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Frage:

Was muss bei einer Filteranlage für die Abfüllung von Benzenen beachtet werden (außer Ex-Schutz)?

Antwort:

Formal ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/Gefahrstoffverordnung zu erstellen, deren Auswertung die notwendigen Maßnahmen aufzeigt.


Allgemeine und bauliche Anforderungen, die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche und Informationen über Brandschutzeinrichtungen sind, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu entnehmen.


Für die Praxis wird vorgeschlagen, mindestens die folgenden Maßnahmen durchzuführen:


Da es sich bei Benzen (oder auch Benzol) um einen krebserzeugenden und leichtentzündlichen Stoff handelt, sind weitreichende Schutzmaßnahmen zu treffen.


Technische Maßnahmen:

- Hitze/Funken/offene Flamme/heiße Oberflächen vermeiden.

- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

- Behälter dicht verschlossen halten.

- Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden.

- Für gute Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Lokale Absaugung benutzen.

- Notbrause und Augenwascheinrichtung sollten im Arbeitsbereich leicht zugänglich sein.

- Funkensicheres Werkzeug verwenden.

- Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.


Organisatorische Maßnahmen:

- Bereithalten eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes.

- Erstellen einer tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisung.

- Unterweisung der Mitarbeiter.

- Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses.

- Erstellung eines Verzeichnisses der Beschäftigten, die die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausführen.

- Erstellung einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.

- Ermittlung der Exposition.

- Durchführen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

- Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

- Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

- Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

- Verschmutzte Kleidungsstücke sind sofort zu waschen.

- Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz: Haut 3,25 mg/m³; 1 ppm

- Schweißverbot bzw. Freigabeverfahren für Schweißarbeiten anwenden.

- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.

- Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.


Personenbezogen Maßnahmen:

Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: Fluorkautschuk (Viton)-Schichtstärke: 0,4 mm. Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): 480 min.

Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.


Hinweise:

BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.


Informationen zur Benzol finden sich auch in der Gestis Stoffdatenbank.