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KomNet-Wissensdatenbank

Sind für Kontaktlinsenträger beim Umgang mit Gefahrstoffen besondere Maßnahmen erforderlich?

KomNet Dialog 4708

Stand: 25.10.2023

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Wie ist mit Kontaktlinsen im Umgang mit Gefahrstoffen und PSA umzugehen? Sollte doch einmal ein Gefahrstoff trotz PSA ins Auge mit Kontaktlinse gekommen sein, könnte der Gefahrstoff diese angreifen und zu größeren Schäden führen. Ist hier in der Gefährdungsbeurteilung als Massnahme festzulegen, dass das Tragen von Kontaktlinsen beim Umgang mit Gefahrstoffen verboten ist?

Antwort:

Das Tragen von Kontaktlinsen kann beim Umgang mit Gefahrstoffen problematisch sein. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Kunststofflinsen durch Acetondämpfe aufquillen oder anlösen und somit das Auge schädigen. Auch das Lösen von Gefahrstoffen in der Quellflüssigkeit von weichen Linsen ist hier als Beispiel zu nennen.

Kontaktlinsen sind meistens medizinisch nicht erforderlich, sondern werden aus anderen Gründen (kosmetisch) getragen. Von daher ist zunächst unter Beteiligung der/des Betroffenen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes (und nach Rücksprache mit der behandelnden Augenärztin/ dem behandelnden Augenarzt) zu überlegen, ob am Arbeitsplatz eine Brille getragen werden sollte.

Wenn eine medizinische Notwendigkeit zum Tragen von Kontaktlinsen besteht, so sind die speziellen Gefährdungen für Kontaktlinsenträger, beispielsweise bei der Tätigkeit mit Lösemitteln, in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten sollten die o. g. Personen sowie bei Bedarf der Hersteller der Kontaktlinsen beteiligt werden.

Auf das Merkblatt A008 der BG RCI - Persönliche Schutzausrüstungen (insbesondere Kap. 5.6.7) weisen wir hin.