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: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften gelten für fertige Arzneimittel ebenfalls nicht; aber die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb) sind einzuhalten.Für Gefahrstoffe, die keine Arzneimittel oder Medizinprodukte darstellen, gilt:Der Hersteller der Gase muss gemäß § 5 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
sind. Als Beispiel hierzu können abfallgruppenspezifische Betriebsanweisungen nach der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle", genannt werden. Auch in der TRGS 555 "Betriebsanweisungen" https://www.baua.de/trgs werden Beispiele für Gruppenbetriebsanweisungen genannt (Labore, Läger). Im Einzelfall können auch die Unfallmerkblätter ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung, nach dem ein Gefahrstoff im Sinne dieser Verordnung nicht nur ein gefährlicher Stoff bzw. ein gefährliches Gemisch im Sinne der CLP-Verordnung sein muss.Daher ist es als möglich anzusehen, dass bei einem Umgang mit einem Desinfektionsmittel, welches im Sinne der CLP-Verordnung nicht als gefährlich einzustufen und zu kennzeichnen ist, dennoch bei dessen Umgang ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
Grundsätzliche Aussagen über die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind in der TGRS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", insbesondere in Nummer 7 „Zusammenlagerung“, aufgeführt. Weitere Informationen sind den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen.Da Ätznatron und Chlor aktiv als ätzend eingestuft werden, sind sie nach der Tabelle Nummer 7.2 der TRGS 510 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 20239
GefStoffV, sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Da die Pausenräume unter anderem zur Aufnahme von Nahrungsmitteln vorgesehen sind, hat der Arbeitgeber im Umkehrschluss sicherzustellen, dass die Beschäftigten in diesen Räumen keinen Gefahrstoffen ausgesetzt werden.Bei der Lagerung ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
) und auf die TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) hin. Normen können beim Beuth-Verlag erworben oder in den sog. Normauslegestellen (z.B. IHK, Universitäten) eingesehen werden. ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
gemäß TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" anzuwenden. Des Weiteren muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend Nummer 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung benannt sein.Die für Fachkräfte geforderten Kenntnisse ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 2673
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Erkenntnisse, zu denen auch die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gehört. Diese neuen Erkenntnisse können sich dabei sowohl auf verbesserte Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten als auch auf eine veränderte Bewertung der Gefährlichkeit bestimmter Tätigkeiten beziehen. (vgl. Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, ArbSchG § 3 Rn ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
Die Angaben zur Handhabung und Lagerung sowie Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen gemäß dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt der Farbe des Herstellers sind zu beachten.Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS der Reihe 400, TRGS 500, TRGS 600 und TRGS ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
Zunächst muss der Arbeitgeber im Rahmen einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) feststellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
Reinigung des Arbeitsplatzes, 6. Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die für die betreffende Tätigkeit erforderliche Menge, 7. geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren, welche die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen, einschließlich Vorkehrungen für die sichere Handhabung, Lagerung und Beförderung von Gefahrstoffen und von Abfällen, die Gefahrstoffe ...
Stand: 12.06.2012
Dialog: 12279
in ortsbeweglichen Behältern (Abschnitt 1 Absatz 1 TRGS 510). Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden (Abschnitt 2 Absatz 18 TRGS 510). Elektrische Schaltanlagen sind dazu nicht bestimmt und sind damit keine ortsbeweglichen Behälter im Sinne der TRGS 510. Die Lagerung von elektrischen Schaltanlagen fällt somit ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338