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enthält der Eintrag die Anmerkung 29, in welcher darauf hingewiesen wird, dass der Stoff sich auf der Bearbeitungsliste des AGS zur Ableitung einer Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) gemäß TRGS 910 befindet. Denn laut Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-VO handelt es sich bei Vinylchlorid um einen unter anderem als krebserzeugend Kategorie 1A (nachweislich beim Menschen krebserzeugend) harmonisiert ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42441
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst einige Zeit nach der beruflichen Belastung auf. Krebserzeugende Stoffe führen in der Regel nicht sofort zu Gesundheitsstörungen, sondern in vielen Fällen vergeht eine lange Latenzzeit zwischen Exposition und Manifestation einer Krankheit. Auch Staublungenerkrankungen machen sich häufig erst bemerkbar, lange nachdem die Arbeit ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
. Nach der Ausfahrt und bei der Einfahrt muss der Abstellbereich ausreichend belüftet werden (siehe TRGS 554, Anhang I, Nr. 6).In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Stoff flüchtig ist, finden Sie idealerweise die Verdunstungszahl im Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes des Stoffes oder Gemisches. Dabei gilt:Leichtflüchtige Lösemittel haben eine Verdunstungszahl VD 50(s.a. https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/gisbau; hier finden Sie auch einen Link zu Literaturangaben für Verdunstungszahlen ve ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42444
. des Chemikalienrechts fallen dann grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
kann dies in der Praxis nur so ablaufen, dass mit der Betrachtung der besonders kritischen Stoffe begonnen wird, d. h. mit den krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen, also diejenigen bei denen zusätzlich der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen" der GefStoffV anzuwenden ist. Anschließend sollten ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
Nein, eine generelle Verpflichtung zur messtechnischen Ermittlung der Expositionshöhe gibt es nicht mehr. Genaue Erläuterungen zur Expositionsermittlung bei CMR-Stoffen gibt der § 10 der Gefahrstoffverordnung "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" sowie die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27835
Fragen 1 und 2:Beim Schweißen von legiertem und unlegiertem Stahl können sich Eisenoxide (FeO, Fe2O3, Fe3O4) bilden. Sie gelten als Stoffe ohne toxische oder krebserzeugende Wirkung. Langzeitige Aufnahme hoher Konzentrationen kann zu einer Staubablagerung in der Lunge führen. Diese Ablagerung ist als Eisenstaublunge oder Lungensiderose bekannt. Es sollte auch beachtet werden, dass Menge und Art ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 10945
für die Einstufung der Umweltgefahr. Sie ist kein Kriterium für die Einstufung des Stoffes im Hinblick auf toxikologische und physikalisch-chemische Eigenschaften. Sie kann somit kein Kriterium im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sein, den Stoff im Gefahrstoffverzeichnis nicht zu nennen. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843
) als gefährlich eingestuft ist. Weitere Kriterien liegen vor, wenn PBT- oder vPvB-Eigenschaften gemäß REACH Anhang XIII oder Einträge in der von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) veröffentlichten Liste der nach REACH Artikel 57 als besonders bedenklich identifizierten Stoffe (SVHC-Kandidaten) vorliegen.Im angefragten Fall ist im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes eine Einstufung als extrem ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704