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KomNet-Wissensdatenbank

Muss bei Tätigkeiten mit CMR Stoffen die inhalative Expositionshöhe immer messtechnisch ermittelt werden?

KomNet Dialog 27835

Stand: 09.11.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen

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Frage:

Muss bei Tätigkeiten mit CMR Stoffen die inhalative Expositionhöhe immer messtechnisch ermittelt werden?

Antwort:

Nein, eine generelle Verpflichtung zur messtechnischen Ermittlung der Expositionshöhe gibt es nicht mehr.

Genaue Erläuterungen zur Expositionsermittlung bei CMR-Stoffen gibt der § 10 der Gefahrstoffverordnung "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" sowie die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"  (hier vor allem Abschnitt 4.4 Absatz 3).