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Muss bei Tätigkeiten mit CMR Stoffen die inhalative Expositionshöhe immer messtechnisch ermittelt werden?
KomNet Dialog 27835
Stand: 09.11.2016
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen
Frage:
Muss bei Tätigkeiten mit CMR Stoffen die inhalative Expositionhöhe immer messtechnisch ermittelt werden?
Antwort:
Nein, eine generelle Verpflichtung zur messtechnischen Ermittlung der Expositionshöhe gibt es nicht mehr.
Genaue Erläuterungen zur Expositionsermittlung bei CMR-Stoffen gibt der § 10 der Gefahrstoffverordnung "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" sowie die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" (hier vor allem Abschnitt 4.4 Absatz 3).