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Wie sind Gefahrstoffe beim innerbetrieblichen Transport zu kennzeichnen?
KomNet Dialog 5108
Stand: 04.05.2016
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung
Frage:
Bei uns sind Gefahrstoffe im Einsatz, die aus Originalbehältern in andere Behälter umgefüllt und im Betrieb transportiert werden. Diese Behälter werden jedoch nicht gekennzeichnet. Was tun? Eine spezielle Unterweisung der betroffenen Kollegen, die damit arbeiten müssen, wird ebenfalls nicht durchgeführt.
Antwort:
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:
"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält; vorzugsweise ist eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder nach den Übergangsvorschriften dieser Verordnung der Richtlinie 67/548/EWG oder der Richtlinie 1999/45/EG entspricht." Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zu finden.
Probleme bezüglich der ordnungsgemäßen Kennzeichnung beim innerbetrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen und mögliche Abhilfemaßnahmen sollten im Arbeitsschutzausschuss erörtert und geklärt werden.