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Dürfen Produkte mit alter Kennzeichnung noch verbraucht werden, solange nach alter und neuer Kennzeichnung unterwiesen wird?

KomNet Dialog 43082

Stand: 11.03.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Seit knapp 5 Jahren gelten die neuen GHS Kennzeichnungen. In einigen Unternehmen findet man in den Lagern allerdings noch Gefahrstoffe mit alten Piktogrammen (u.a. Lackstifte). Der Weiterverkauf wurde unterbunden, allerdings stellt sich die Frage, ob diese auch noch in der Werkstatt aufgebraucht werden dürfen. Daher die Frage: Dürfen Produkte mit alter Kennzeichnung noch verbraucht werden, solange nach alter und neuer Kennzeichnung unterwiesen wird oder besteht eine Deadline nach dem der Verbrauch auch untersagt wird?

Antwort:

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:


"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat."