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Dürfen Behälter und Kanister, die mit alten Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind, in Putzräumen noch gelagert werden?

KomNet Dialog 29910

Stand: 02.08.2017

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Dürfen Behälter und Kanister die mit alten Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind in Putzräumen noch gelagert werden. Da bei den Nachbestellungen die alten Kanister nicht nach vorne geräumt wurden, befinden sich z.T. immer noch volle Behälter und Kanister in den Putzräumen (Einzelhandelsmarkt) mit alten Gefahrstoffsymbolen. Müssen die alten Gefahrstoffsymbole mit durch neue Etiketten ersetzt werden.

Antwort:

Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es:

"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat."

Zu beachten ist, dass dies nur für die innerbetriebliche Verwendung bereits vorhandener Produkte, nicht aber für das Inverkehrbringen solcher Produkte gilt.