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Bildet sich beim Schweißen von Stahl Eisen(III)oxid? Welcher Grenzwert wird in Deutschland für den Schweißrauch angegeben?

KomNet Dialog 10945

Stand: 26.04.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Im Schweißrauch ist unter anderem Eisenoxid enthalten (FeOx). 1. Bilden sich beim Schweißen von legiertem Stahl (z.B. INOX) Eisen(III)oxide (Fe2O3)? 2. Bilden sich beim Schweißen von unlegiertem Stahl (Baustahl) Eisen(III)oxide (Fe2O3)? In der Liste der ACGIH (American Conference of Governmental Industrial Hygienists) wird ein Grenzwert von 5 mg/m³ für die einatembare Fraktion von Eisen(III)oxid (CAS 1309-37-1) angegeben: 3. Welcher Grenzwert (MAK) wird in Deutschland für den Schweißrauch angegeben, sei es als einatembare als auch als alveolengängige Fraktion? 4. Stimmen die Grenzwerte (MAK) der EU mit den Werten der ACGIH überein? Können Sie mir angeben unter welchem Link ich in die Grenzwerte der EU Einsicht nehmen kann?

Antwort:

Fragen 1 und 2:

Beim Schweißen von legiertem und unlegiertem Stahl können sich Eisenoxide (FeO, Fe2O3, Fe3O4) bilden. Sie gelten als Stoffe ohne toxische oder krebserzeugende Wirkung. Langzeitige Aufnahme hoher Konzentrationen kann zu einer Staubablagerung in der Lunge führen. Diese Ablagerung ist als Eisenstaublunge oder Lungensiderose bekannt. Es sollte auch beachtet werden, dass Menge und Art der Schadstoffe außer durch die eingesetzten Verfahren auch von Oberflächenbeschichtungen und -verunreinigungen beeinflusst werden. Auch können durchaus Partikel / Schweißrauche mit toxischer oder krebserzeugender Wirkung entstehen.

Fragen 3 und 4:

In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV werden die Begriffe "Maximale Arbeitsplatzkonzentration" - MAK und "Technische Richtkonzentration" - TRK nicht mehr verwendet. Die GefstoffV spricht jetzt von Arbeitsplatzgrenzwerten. 

Die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" enthält für zahlreiche Stoffe Grenzwerte (AGW). Der Arbeitsplatzgrenzwert - AGW gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Für Eisenoxide gilt der allgemeine Staubgrenzwert mit folgenden Werten: 3mg/m³ Alveolengängige Fraktion, 10mg/m³ Einatembare Fraktion

Auf weitergehende Regelungen zu Schweißarbeiten, z.B. die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" weisen wir hin. Relevant ist auch die DGUV Regel100-500 (Kapitel 2.26) "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (bisher BGI 500/2.26) und DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (bisher BGI 593). Auf die Werte der ACGIH haben wir keinen Zugriff, so dass ein Vergleich nicht möglich ist.