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. Druckgasflaschen sollen nicht gemeinsam mit Personen in Aufzügen transportiert werden."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), unter der Berücksichtigung der genannten Vorschriften, eigenverantwortlich die Maßnahmen beim innerbetriebliche Transport von Druckgasflaschen zu ermitteln und festzulegen ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
, ob beim Umschlag (Be- und Entladen von Transportmitteln; Bereit- und Zusammenstellung zur Verladung; Ein- und Auslagern in Lagereinrichtungen) und innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern Gefährdungen auftreten können. Um die hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Anwesenden zu beurteilen müssen u. a. folgende Gesichtspunkte beachtet ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
Eine Kleinstmengenregelung für den Transport von Gefahrstoffen in Aufzügen gibt es nicht.Grundsätzlich ist jedoch das innerbetriebliche Befördern von Gefahrstoffen eine Tätigkeit, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
. Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks,5. Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeugeals auch Transportbehälter für den ausschließlich innerbetrieblichen Transport."Für das Umfüllen gilt aus Sicht des Arbeitsschutz folgendes:Grundsätzlich sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einzuhalten. Eine Übersicht über die relevanten ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649
- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ die Tätigkeiten „Gebrauch, Verbrauch, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und der innerbetriebliche Transport“ zusammengefasst.Sind also die asbesthaltigen Produkte z.B ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Nach der Empfehlung zu Gefahrstoffen Nr. 409 "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz" der Bundesstelle für Chemikalien ist die Angabe des UFI Codes im Gefahrstoffverzeichnis oder in anderen innerbetrieblichen Dokumenten nicht erforderlich. Eine freiwillige Angabe des UFI-Codex in diesen Dokumenten wird jedoch empfohlen. ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44031
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
Gemäß § 6 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber Stoffe und Gemische, die nicht von einem Lieferanten eingestuft und gekennzeichnet worden sind, beispielsweise innerbetrieblich hergestellte Stoffe oder Gemische, selbst einzustufen. Zumindest aber hat er die von den Stoffen oder Gemischen ausgehenden Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln. Bei der Herstellung neuer ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager. Eine neue Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat." Zu beachten ist, dass dies nur für die innerbetriebliche Verwendung bereits vorhandener Produkte, nicht aber für das Inverkehrbringen solcher Produkte gilt. ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Für den Betrieb der Tafelwasserschankanlage sind neben den einschlägigen hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen insbesondere die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sowie die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" zu beachten.Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen demnach nicht in Treppenräumen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43676
In der TRGS 526 "Laboratorien" ist hierzu unter dem Punkt 4.16 folgendes nachzulesen:"4.16.1 Sammlung und Transport(1) Die einzelnen Abfallarten sind getrennt so zu sammeln, dass gefährliche Reaktionen ausgeschlossen sind. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind und die von den Beschäftigten sicher transportiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.Dies trifft in Ihrem Fall nicht zu, da durch die innerbetriebliche Abgabe kein Inverkehrbringen stattfindet. Somit ist die ChemVerbotsV nicht anzuwenden. ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43354
sowie für das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter"Jedoch ist die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" zu beachten, insbesondere die Nummer 4.5 "Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern" und hier speziell der Absatz 4: "Bei Unterbrechung oder nach Beendigung der Gasentnahme sind ortsbewegliche Druckgasbehälter wieder dicht ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 16278
„Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ (TRGS 745) geregelt. Als Bereithalten gilt unter anderem, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an Entnahmeeinrichtungen zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist (Punkt 2 Absatz 7 der TRGS 745).Daraus folgt:Wenn das Vorhalten der Sauerstoffflaschen ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder F ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662