Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen brennbare Desinfektionsmittel genauso gelagert werden wie eine z.B. Verdünnung?

KomNet Dialog 29218

Stand: 06.05.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

Favorit

Frage:

Müssen brennbare Desinfektionsmittel genauso gelagert werden, wie eine z.B. Verdünnung?

Antwort:

Ja, hier gelten die gleichen Regelungen. Somit sind bei der Lagerung der brennbaren Desinfektionsmittel die selben Vorschriften wie bei der Lagerung anderer brennbarer Flüssigkeiten anzuwenden.

Ein Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist es,  den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es:

"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten.
(6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags."

Konkretisierende Informationen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten können der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" entnommen werden.