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Müssen Betriebe, die Chemikalien mit UFI-Code verwenden, diese UFI-Codes dann auch in ihre Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnisse aufnehmen?

KomNet Dialog 44031

Stand: 11.04.2025

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Müssen Betriebe, die Chemikalien mit UFI-Code verwenden, diese UFI-Codes dann auch in ihre Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnisse aufnehmen?

Antwort:

Nach der Empfehlung zu Gefahrstoffen Nr. 409 "Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz" der Bundesstelle für Chemikalien ist die Angabe des UFI Codes im Gefahrstoffverzeichnis oder in anderen innerbetrieblichen Dokumenten nicht erforderlich. Eine freiwillige Angabe des UFI-Codex in diesen Dokumenten wird jedoch empfohlen.