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Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
Eine Kleinstmengenregelung für den Transport von Gefahrstoffen in Aufzügen gibt es nicht.Grundsätzlich ist jedoch das innerbetriebliche Befördern von Gefahrstoffen eine Tätigkeit, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unterliegt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
. Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks,5. Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeugeals auch Transportbehälter für den ausschließlich innerbetrieblichen Transport."Für das Umfüllen gilt aus Sicht des Arbeitsschutz folgendes:Grundsätzlich sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einzuhalten. Eine Übersicht über die relevanten ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Die zugehörige TRGS 519 befindet sich derzeit in Überarbeitung.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
und Sprache zugänglich gemacht wird.Hieraus ist ersichtlich, dass erst eine Gefährdungeburteilung zu erstellen ist und daraus folgend eine Betriebsanweisung zu erstellen ist.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Das Tragen von Kontaktlinsen kann beim Umgang mit Gefahrstoffen problematisch sein. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Kunststofflinsen durch Acetondämpfe aufquillen oder anlösen und somit das Auge schädigen. Auch das Lösen von Gefahrstoffen in der Quellflüssigkeit von weichen Linsen ist hier als Beispiel zu nennen.Kontaktlinsen sind meistens medizinisch nicht erforderlich, sondern ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 4708
in geschlossenen Fahrzeugen, einschließlich solcher mit Fahrzeugplane, muss sowohl oben als auch unten eine ausreichende Lüftung erfolgen, z. B. durch Lüftungsschlitze, so dass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann."In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen" ist unter dem Punkt 5.2.11.14 Transport Folgendes nachzulesen ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
Arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten wie z. B. nach § 14 Gefahrstoffverordnung bestehen immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber und Arbeitnehmern besteht. Mitgliedern eines Kegelvereins stehen als Vereinsmitglieder üblicherweise in keinem Arbeitsverhältnis, sodass auch keine Unterweisungspflicht nach Gefahrstoffverordnung besteht. Eine Unterweisungs-/Informationspflicht k ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen:gefährliche Eigenschaften ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
Nach Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) muss der Lieferant dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der Verordnung zur Verfügung stellen.Eine gesetzliche Pflicht, nach Einstellen der Produktion und des Vertriebs ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Vertr ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 6779
Nach § 2 (1) Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sind Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung:1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3, 2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23318
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Laut Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hat der Lieferant dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.Die Organisation/Gesellschaft als Ganzes wäre, soweit die Institute nicht rechtlich selbstständig sind, als Abnehmer zu sehen. Wenn ein Institut einen Stoff oder ein Gemisch an ein anderes Institut innerhal ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758