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Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470
von Zinkverbindungen ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, aber als Kriterium für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen anwendbar. Für die krebsverzeugenden Chrom(VI)-, Kobalt(II)- und Nickel(II)-oxide gibt es keine gesundheitsbasierten Grenzwerte (AGW), sondern künftig wahrscheinlich risikobasierte Grenzwerte als Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) auf Basis der Bekanntmachung für Gefahrstoffe (BekGS) 910 ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17964
und als "Grenzwerte" interpretierten Werte für Chrom(VI) und Nickelverbindungen unterschiedliche Angaben mit unterschiedlichen Bedeutungen.Richtig ist, dass TRGS 561 nicht anzuwenden ist, da im Anwendungsbereich die Tätigkeiten der Schweißarbeiten explizit ausgeschlossen sind. Somit gelten TRGS 528 und TRGS 910 nebeneinander. Wie kann es nun sein, dass dort unterschiedliche "Regelungswerte" angegeben ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42320
Titan ist ein Leichtmetall wie Aluminium oder Magnesium auch. Im Vergleich geht allerdings von Magnesium die höchste Gefahr aus. Nichtsdestoweniger sind auch bei Titan besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, da es sich um ein reaktives Metall handelt.Als Informationsquelle können wir Ihnen hierzu die DGUV-Information 209-002 "Schleifen" empfehlen. Dort wird im Abschnitt 3.2, S. 26 ff ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42387
Beim Schleifen und Polieren von Zirkoniumlegierungen können Feinpartikel brennbare Staub-Luft-Gemische erzeugen, Staubbildung und Staubansammlung sind daher zu vermeiden (vgl. Kap. 3.2.3 DGUV Information 209-002).Je nach Zusammensetzung der Legierung können bei wärmeerzeugenden Verfahren gefährliche Verbrennungsprodukte wie sechswertiges Chrom gebildet werden (Stoffinformation Link: https ...
Stand: 10.01.2021
Dialog: 43439
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
benutzen.Als Atemschutz sind mindestens Halbmasken mit P2-Filtern oder Partikel filtrierende Halbmasken der Schutzstufe FFP2 mit Ausatemventil zu verwenden.Wegen des allergisierenden Potenzials einiger Inhaltsstoffe (Cobalt, Nickel und Chrom) ist Hautkontakt zu vermeiden. Bei Tätigkeiten mit Hautkontakt ist ein Hautschutzplan aufzustellen." ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 15324
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
Nein, das Asbestzementdach ist allein kein Grund, um an einer Asbestose zu erkranken. Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen. Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
als Produktidentifikator auch der Handelsname bzw. die Bezeichnung des Gemisches anzugeben.zu 2): Die CLP-Verordnung macht zur Angabe der Stoffe in Gemischen keine Vorgaben. Bevorzugt sollte aber der im Anhang VI oder im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis angegebene Name verwendet werden. Wenn andere Namen für den Verwender/Verbraucher geläufiger sind, können auch diese verwendet werden. Die Stoffbezeichnung ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
/ Absaugung ist, unseres Erachtens, im Wesentlichen die Menge und Art der gelagerten Stoffe, der Tätigkeit (Schleifen, Flexen, etc.) sowie die Aufenthaltsdauer. Weitere Hilfe zur Auslegung von Lüftungsanlagen gibt die DGUV-Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen".Sollen mit der Absauganlage Dieselmotoremissionen abgesaugt werden sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 8974
Je nach Legierungsanteil unterscheidet man Stähle in:- hochlegierte Stähle mit in der Summe von mindestens 5 Gewichtsprozenten an Legierungselementen wie Chrom und Nickel. Dazu zählen auch die V4A-Stähle.- un- bzw. niedriglegierte Stähle. Solche haben weniger als 5 Gewichtsprozente an Legierungselementen .Beim Schweißen von Stählen werden partikelförmige Stoffe freigesetzt, wobei ...
Stand: 30.03.2022
Dialog: 5543
es sich bei einem Erdgastank um eine Verpackung nach CLP- Verordnung. Anforderungen an die Kennzeichnung gelten für alle in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische, unabhängig von der Verpackung. In Anhang VI Tabelle 3.1 CLP-Verordnung befindet sich die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe. Das in der "Verpackung" Erdgasbehälter enthaltene Erdgas wird wahrscheinlich über Index-Nr. 601 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
wird (…)“.Daher sind nach CLP Artikel 18 auf dem Kennzeichnungsetikett die Angaben, die die Identifizierung des Stoffes oder Gemisches ermöglichen (Produktidentifikatoren) anzubringen, die jedoch auch im Sicherheitsdatenblatt nach REACH Artikel 31 notwendig sind.Mindestens folgende Angaben sind gemäß CLP Artikel 18 Absatz 2 als Produktidentifikator mit folgenden Prioritäten anzugeben:a. falls der Stoff in CLP Anhang VI Teil ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
der entsprechenden Werkstücke. Insbesondere beim Schleifen, Bürsten oder Polieren von Aluminium entstehen dabei große Mengen Staub mit einer sehr geringen Korn- oder Spangröße. Dabei gilt: Je kleiner die Spangröße, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese Stäube brennbar sind. Im Gemisch mit Luft können sich so leicht explosionsfähige Atmosphären entwickeln. Ist dann eine wirksame Zündquelle in der Nähe ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 43941
, der unter anderem organische und anorganische Fasern enthalten kann, durch geeignete Maßnahmen (z. B. mit Heißdampf-Waschgerät, K1-Staubsauger), entfernt werden.Abriebstaub darf nicht durch Abblasen entfernt werden!Mit einer Freisetzung von Stäuben in die Atemluft der Beschäftigten ist bei folgenden Tätigkeiten zu rechnen:• mechanische Bearbeitung (z. B. Schleifen oder Überdrehen) von Belägen• manuelle ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden Stoffe aufgelistet, für die EU-weit ein AGW festgelegt wurde.Die TRGS 905 ist eine nationale Ergänzung zu diesen EU-weit geltenden Vorgaben in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP Verordnung.Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bewertet in und für Deutschland ergänzend zu den EU-Vorgaben die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44104
nicht als krebserzeugend und sind auch nicht als solche zu kennzeichnen ( Nr. 2.2 Sicherheitsdatenblatt). Ausnahmen von den allgemeinen Kriterien sind für bestimmte Stoffe möglich, z. B. Stoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1 Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 27033
. Werden an Schweißarbeitsplätzen auch Nebenarbeiten wie Schleifen, Trennen, Putzen, Polieren etc. durchgeführt, entstehen aus den zu bearbeitenden Werkstücken sowie den eingesetzten Schleifmitteln durch mechanischen Abtrag zusätzliche Partikelemissionen.Beim Einsatz der beschriebenen Kupferelektrode mit einem Berylliumanteil von 0,55 %, ist eine Exposition gegenüber Beryllium anzunehmen.In der TRGS 528: Schweißtechnische ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619