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Sind bei der spanenden Bearbeitung von Titan Grade 4 spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich?
KomNet Dialog 42387
Stand: 31.07.2018
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe
Frage:
Sind bei der spanenden Bearbeitung von Titan Grade 4 spezielle Schutzmaßnahmen erforderlich? Eine Zerspanung ist in Form von Schleifen sowie die gängigen Verfahren wie z.B. Fräsen/Drehen usw. mit nwg und wg KSS möglich. Gibt es speziell hinsichtlich des Brandschutzes Vorgaben die zu beachten wären? Es handelt sich ja um einen reaktiven Werkstoff... Für die Bearbeitung für Magnesium gibt es spezielle Empfehlungen, für Titan habe ich jedoch nichts gefunden. Können Sie mir hier eine Empfehlung aussprechen?
Antwort:
Titan ist ein Leichtmetall wie Aluminium oder Magnesium auch. Im Vergleich geht allerdings von Magnesium die höchste Gefahr aus. Nichtsdestoweniger sind auch bei Titan besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, da es sich um ein reaktives Metall handelt.
Als Informationsquelle können wir Ihnen hierzu die DGUV-Information 209-002 "Schleifen" empfehlen. Dort wird im Abschnitt 3.2, S. 26 ff auf den Brandschutz beim Schleifen eingegangen, besonders von Leichtmetallen wie Titan. Diese DGUV-Information ist eine Ergänzung zum Technischen Regelwerk für den Umgang mit Gefahrstoffen (TRGS), besonders der TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen".
Grundsätzlich gibt es den Brandschutz betreffend bei der von Ihnen beschriebenen Bearbeitung von Titan unterschiedliche Faktoren zu beachten. Durch das Bearbeiten wird die Passivierungsschicht an der Metalloberfläche abgetragen, dass Metall somit reaktiver. Hinzu kommt entstehende Hitze und es kann zu Funkenschlag und Staubbildung kommen. Selbst unter Verwendung von Kühlschmierstoffen (KSS) - die beispielsweise beim Schleifen eine Staubbildung und somit eine mögliche Verpuffung verhindern - können sich aufgrund der Hitze entzündliche Aerosole bilden. Art und Ausmaß der Gefährdung hängen somit u.a. von der Art des verwendeten KSS, von der Art der Anlagen und den Tätigkeiten selbst ab. Für jeden Arbeitsbereich müssen die einzelnen Aspekte betrachtet und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Maßnahmen auch für den Brandschutz abgeleitet werden.