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Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen bei der metallographischen Bearbeitung des Werkstoffs Zr705 im Hinblick auf Stäube oder Schleifpartikel getroffen werden?

KomNet Dialog 43439

Stand: 10.01.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen bei der metallographischen Bearbeitung des Werkstoffs Zr705 im Hinblick auf Stäube oder Schleifpartikel getroffen werden?

Antwort:

Beim Schleifen und Polieren von Zirkoniumlegierungen können Feinpartikel brennbare Staub-Luft-Gemische erzeugen, Staubbildung und Staubansammlung sind daher zu vermeiden (vgl. Kap. 3.2.3 DGUV Information 209-002).

Je nach Zusammensetzung der Legierung können bei wärmeerzeugenden Verfahren gefährliche Verbrennungsprodukte wie sechswertiges Chrom gebildet werden (Stoffinformation Link: https://gestis.dguv.de/data?name=002300). Die Zusammensetzung der Legierung ist dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Bei offensichtlich fehlerhaftem oder unvollständigem Sicherheitsdatenblatt ist der Lieferant dazu verpflichtet, die Informationen zur Verfügung zu stellen.

Zirkoniumpulver (Stoffinformation Link: https://gestis.dguv.de/data?name=007400) ist ein selbstentzündlicher Stoff, der sich bei Raumtemperatur an der Luft oder bei Kontakt mit Wasser ohne Energiezufuhr entzünden kann oder spontan entzündende Gase bilden kann. Zudem besteht die Gefahr einer Staubexplosion, z. B. durch elektrostatische Aufladung.

Als Arbeitsplatzgrenzwert für schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube gilt der allgemeine Staubgrenzwert, welcher bezogen auf die alveolengängige Fraktion bei 1,25 mg/m3 bzw. bei 10 mg/m3 bezogen auf die einatembare Fraktion liegt (siehe TRGS 900, Kapitel 2.4 und 2.5).

Zirkoniumdioxid wird durch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) als für den Mensch krebserzeugend (Kategorie 4) eingestuft (Stoffinformation Link: https://gestis.dguv.de/data?name=004000). Bei Kategorie 4 handelt es sich um Stoffe, die bei Tier oder Mensch Krebs erzeugen oder als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind. Im Vordergrund steht ein nicht-genotoxischer Wirkungsmechanismus. Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) beträgt 0,3 mg/m3 in der alveolengängigen Fraktion multipliziert mit der Materialdichte (Zirkonium besitzt eine Dichte von ca. 6,4 g/m3, Link: https://echa.europa.eu/de/registration-dossier/-/registered-dossier/13595/4/5).

Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger Exposition im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. (vgl. MAK- und BAT-Werte-Liste 2020). (Link: https://series.publisso.de/sites/default/files/documents/series/mak/lmbv/Vol2020/Iss1/Doc001/mbwl_2020_deu.pdf)

 

Das Entstehen und Freisetzen von Stäuben kann durch Nassbearbeitung oder durch Bearbeiten in geschlossenen Systemen verringert werden. Rückstände der Bearbeitung sind feucht oder durch Absaugung zu entfernen.

Kommen beim Nassschleifverfahren Mitarbeiter in Kontakt mit Kühlschmierstoffen können Gesundheitsschäden auftreten. Eine Gefährdung besteht durch direkten Hautkontakt und durch Einatmen von Dämpfen und Aerosolen. Kühlschmierstoffe entziehen der Haut das natürliche Schutzfett (vgl. Kap. 3.3 DGUV Information 209-002).

 

Falls trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Mitarbeiter gegenüber Schwebstoffen exponiert sind, wird ein geeigneter Augenschutz empfohlen, z. B. eng sitzende Schutzbrillen oder mit Schaum ausgekleidete Sicherheitsbrillen mit Seitenschutz, die die Augen vor den Partikeln schützen. Daneben sollte flammhemmende Kleidung getragen werden. Bei Überschreitung der Expositionsgrenzen oder bei Reizung muss ein Atemschutz getragen werden.

Bei der Verwendung nicht wassermischbarer Kühlschmierstoffe, z. B. Mineralöle, kann es zu Bränden oder Verpuffungen im Bearbeitungsbereich kommen, wenn sich dort zündfähige Luft-Gemische bilden und diese, z. B. durch einen Funken oder eine heiße Oberfläche, gezündet werden (vgl. Kap. 3.2.5 DGUV Information 209-002).

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Handlungsanleitungen und Checklisten zum Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen sind in der DGUV Information 209-026 enthalten.


Allgemeine Informationen zur Bearbeitung von Zirkonium können der Informationsseite „Zirkoniumfräsen“ (Link: https://sicheres-dentallabor.bgetem.de/dentallabor/keramik-modellraum/zirkoniumfraesen) der BG ETEM entnommen werden.

Weitere Ansprechpersonen finden sie bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.