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Wann sind an Schweißarbeitsplätzen Absaugungen einzusetzen?
KomNet Dialog 5543
Stand: 30.03.2022
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Stäube
Frage:
Unser Schweisser ist etwa zu 30 % seiner Arbeitszeit in seinem Schweissraum(40 m²,3 m hoch,1 Seite offen zur übrigen Werkstatt) mit der Bearbeitung von V4A-Werkstücken tätig (WIG-Verfahren, Formiergas Argon). Da er auch lange Rohrstücke schweißt, ist eine gezielte Schweissrauchabsaugung schwer umzusetzen und auch nicht installiert! Zudem ist in der übrigen Zeit, wenn er in den Produktionsstätten schweißt, eine Absaugung auch nicht möglich! 1.Ist in dem Schweissraum eine Absaugung zwingend vorgeschrieben? 2.Wie kann sich der Mitarbeiter die übrige Zeit in der Produktion schützen?
Antwort:
Je nach Legierungsanteil unterscheidet man Stähle in:
- hochlegierte Stähle mit in der Summe von mindestens 5 Gewichtsprozenten an Legierungselementen wie Chrom und Nickel. Dazu zählen auch die V4A-Stähle.
- un- bzw. niedriglegierte Stähle. Solche haben weniger als 5 Gewichtsprozente an Legierungselementen .
Beim Schweißen von Stählen werden partikelförmige Stoffe freigesetzt, wobei es sich bei den hochlegierten Stählen u.a. um Nickeloxide und Chromate handelt, die als krebserzeugend eingestuft sind (K1/K2).
Ausführliche Erläuterungen zum Thema Schweißrauche sind in der TRGS 528 "Schweißtechnische Anlagen" zu finden. Nach der TRGS 528 hängen Art und Menge der beim Schweißen freigesetzten Stoffe wesentlich vom Schweißverfahren und von den eingesetzten Zusatzstoffen ab. Beim Schutzgasschweißen mit hochlegiertem Schweißdraht ist z. B. die Freisetzung von krebserzeugenden Anteilen (Chromate) im Rauch wesentlich geringer als beim Lichtbogenhandschweißen mit umhüllten hochlegierten Stabelektroden.
Werden hingegen Nickelbasiswerkstoffe oder Reinnickel als Schweißzusatz verwendet, ist die Freisetzung von krebserzeugenden Anteilen (Nickeloxid) im Schweißrauch beim Lichtbogenhandschweißen geringer als beim MIG/MAG-Schweißen.
Beim WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden enthält der Schweißrauch geringfügige Anteile an radioaktiven Stoffen. Diese sind beim Schweißen mit Gleichstrom wesentlich niedriger als beim Schweißen mit Wechselstrom .
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen grundsätzlich die Einhaltung der Schutzmaßnahmen (§§ 7-10 GefStoffV).
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV) muss geklärt werden, ob eine technische Lüftung der Räumlichkeiten ausreichend, oder aber eine Absaugeinrichtung nötig ist. Dazu ist in der TRGS 528 ein Schutzmaßnahmenkonzept erläutert, mit dem diese Frage vor Ort auf Grundlage der zu ermittelnden konkreten Belastung geklärt werden kann. Spezielle Informationen für den Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) bietet die DGUV Information 209-049.
Für die technische Realisierung von Absaugeinrichtungen sollten die von Herstellerfirmen angebotenen Vor-Ort-Beratungen genutzt werden. Diese bieten i.d.R. auch für das Absaugen von Schweißrauchen an ortsveränderlichen Arbeitsplätzen oder an Werkstücken mit größeren Abmaßen geeignete technische Lösungen an.
Hinweis:
Allgemeine Informationen und Links zu Vorschriften/ Regelungen zum Schweißen und verwandten Verfahren bietet die BG Holz und Metall.