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Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:§ 6 Erlaubnispflicht(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Drittebereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.Das ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 8953
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Medizinprodukte gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht (§ 2 Abs. 1 ChemG). Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
Der Begriff "regelmäßig" wird für die TRGS 524 nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden. Zu empfehlen sind z.B. Aufbaulehrgänge zur Sachkunde nach DGUV ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25366
Auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf werden die Anforderungen an die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung näher erläutert:"Sachkundeprüfung gem. § 11 Chemikalien-VerbotsverordnungDie Bezirksregierung Düsseldorf ist gemäß der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) für das Land NRW ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 43512
Im Anwendungsbereich der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist in § 1 folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen1.Verbote und Beschrän ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43354
Bereichen.In der Fußnote 2 auf der Seite 7 der TRGS 524 ist nachzulesen, dass die nach der BG-Regel "Kontaminierte Bereiche - BGR 128 (jetzt DGUV Regel 101-004), Anhang 6A bzw. 6B" erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524 erfüllt.Hinweis:Es ist bei Asbest zu unterscheiden zwischen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 21230
Ja, die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 14. Oktober 1993 (BGBl. 1S. 1720) aus dem Jahre 2009 lässt sich durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung auffrischen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist durch eine Bescheinigung ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44071
die Anforderungen für den Verkauf und die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische weiterhin zu erfüllen.Da der Betrieb ohne sachkundige Person den Verkauf dieser Stoffe und Gemische, auf die in Anlage 2 der Verordnung verwiesen wird, nicht fortführen darf, sollte der Ersatz sofort oder zumindest zeitnah erfolgen. In dieser Zwischenzeit sind Tätigkeiten, für die die Sachkunde erforderlich ist, auszusetzen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 44033
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
die genannten Stoffe oder Zubereitungen freigesetzt werden, durchführen will, muss dies mindestens sechs Wochen vor Aufnahme der ersten Tätigkeit der zuständigen Behörde mitteilen und muss eine entsprechende Sachkunde nachweisen.Zu klären wäre also in jedem Fall, ob bei der Anwendung v.g. Stoffe freigesetzt werden. Kann dieses ausgeschlossen werden, fällt die Tätigkeit auch nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11869
versuchen - mit potentiell tödlichem Ausgang.Besondere Maßnahmen bei der Abgabe in einem Geschäft resultieren aus dieser Einstufung alleine jedoch nicht. Als aspirationsgefährlich eingestufte Stoffe und Gemische werden von den besonderen Abgabebestimmungen der Chemikalienverbotsverordnung nicht erfasst, d.h. sie müssen in einem Geschäft nicht ein einem verschlossenen "Giftschrank" aufbewahrt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert zwar Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte; Aushänge und Betriebsanweisungen werden aber nach der ChemVerbotV nicht gefordert.Entsprechende Anforderungen ergeben sich für einen Arbeitgeber aus der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, insbesondere aus§ 6 Abs. 12 GefStoffV:Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) einzuhalten. Siehe auch die besonderen Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen nach Anhang II der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). ...
Stand: 26.02.2013
Dialog: 4696
im Baugewerbe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gestattet die GefStoffV ausschließlich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die den Erwerb der entsprechenden Sachkunde nach TRGS 519 voraussetzen. Die Sachkunde wird erworben über den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs, der mit einer staatlich überwachten und erfolgreich abgeschlossenen Prüfung endet.Die TRGS 519 ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
der entsprechenden Stoffe oder Gemische relevant sein können. In jedem Fall sind Kenntnisseder folgenden Vorschriftenund Regelungen notwendig:1.Chemikaliengesetz (ChemG),2.Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),3.Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV),4.Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die 900er Serie, wie a) TRGS900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, b) TRGS903 „Biologische Grenzwerte“, c) TRGS 905 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 4.2 - Fachkundige Personen der TRGS 520 qu ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855