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definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.“Somit ist in dem geschilderten Fall ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stand 02.12.2024 hat folgende neue Regelung aufgenommen:"§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,2.Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind."Nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Inverkehrbringen die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43354
, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Das Inverkehrbringen ist nach Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung definiert als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Verdichteter Sauerstoff ist im Sinne der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft und zwar insbesondere als brandfördernd und als Gas ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.Durch das Auffüllen des Wassers erfolgt eine Verdünnung des Stoffes der Gemisches. Das hat einen Einfluss auf die Einstufung und damit auf die Kennzeichnung des neuen Gemisches. Die Einstufung des durch die Verdünnung neu entstandenen Gemisches ist neu zu bewerten. Das ist, wie oben beschrieben nach CLP-VO ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
nicht auf ein Gemisch.Somit wird man durch das Mischen von einzelnen Stoffkomponenten zu einem Gemisch nicht zum Hersteller.Ebenso ist Inverkehrbringen nach Nr. 12 dieses Artikels die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte sowie die Einfuhr.Solange das Gemisch also nur im unternehmenseigenen Qualitätslabor verwendet wird, liegt kein Inverkehrbringen vor. Das Labor und somit ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
Die Ausstellung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches im Rahmen einer Fachmesse wird in den Begriffsbestimmungen des Chemikalienrechts nicht definiert.Allerdings kann die Ausstellung eines Gefahrstoffs auf einer Fachmesse im Sinne von REACH als Bereitstellung für Dritte und damit als Inverkehrbringen angesehen werden. Zumal ein späterer Verkauf der betreffenden Gefahrstoffe in der EU ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447
Registrierungsnummer wäre auch nicht angebracht, da sie nur für die Verwendung als standortinternes isoliertes Zwischenprodukt gilt. Das beinhaltet implizit, dass der Stoff (im Rahmen der registrierten Verwendung) nicht an Dritte weitergegeben wird – sonst wäre ja der Standort verlassen. Die Nennung der Registrierungsnummer ist daher unangebracht: sie wäre in diesem Fall nur verwirrend. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffne ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 8476
Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Medizinprodukte gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht (§ 2 Abs. 1 ChemG). Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw ...
Stand: 02.03.2018
Dialog: 15702
der Ausgangsstoff-VO, beauftragt wurde. Diese berechtigte Person muss darüber hinaus dem die beschränkten Ausgangsstoffe abgebenden Unternehmen seinen Ausweis vorlegen, wobei unter anderem auch die Ausweisnummer erfasst und für den Zeitraum von mindestens 18 Monaten aufbewahrt wird.Es sei angemerkt, dass eine solche Transaktion nur möglich ist, wenn es sich bei dem potentiellen Kunden um einen gewerblichen ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
Nein, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss nicht grundsätzlich erstellt werden, wenn das Gemisch nur für interne Produktionsprozesse verwendet und nicht in Verkehr gebracht wird.Jedoch gewährt der Arbeitgeber gemäß Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Zugang zu den gemäß den Artikeln 31 und 32 bereitgestellten Informationen über Sto ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
vorhanden sein, die die beauftragten Personen schult, die wiederum abgeben dürfen.Der Kunde sollte sachkundig im Sinne des Gefahrstoffrechts sein. Er braucht aber nicht die Sachkunde nach der ChemVerbotsV. Die ChemVerbotsV gilt für die Abgabe der Stoffe, nicht für den Empfänger.Auf die DGUV Information 213-082 - Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung. Was ist zu tun? weisen wir hin. ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
zielt vor allem auf die Kommunikation der Gefährdungen bei der Abgabe an Dritte (= Inverkehrbringen) ab und benennt allgemeine Kennzeichnungsregeln bei bestehender Gefährdung (= H-Sätze). Die Gefahrstoffverordnung zielt jedoch auf den sicheren Umgang ab und erweitert das eigene Gefährdungsportfolio (mit H-Sätzen gekennzeichnete Produkte) um weitere (mögliche) Risiken bei Arbeiten mit Gefahrstoffen. ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
Arbeiten in Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen".In der TRGS 526 ist unter dem Punkt 4.16.2 folgendes nachzulesen:"(1) Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht durch Dritte entsorgt werden können, sind im Laboratorium gefahrlos zu vernichten oder in eine transportfähige Form umzuwandeln. Dafür sind spezielle Betriebsanweisungen zu erstellen.(2) Die Entsorgung gefährlicher ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 3682
für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte. Das heißt ...
Stand: 23.11.2022
Dialog: 42519
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
oder durch Hautkontakt)Auch das unbeabsichtigte Austreten von Stoffen und Gütern muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die abgeleiteten Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter und Dritter sind zu dokumentieren. Weiterführende Hinweise und Hilfestellungen DGUV Information 208-050 "Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen" ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703