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Gibt es eine legale Möglichkeit, in einem Sicherheitsdatenblatt statt der CAS-Nummer und des spezifischen Stoffnamens für einen Inhaltsstoff einen allgemeinen Namen zu verwenden?
KomNet Dialog 19332
Stand: 31.03.2016
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt
Dialog
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Gibt es eine legale Möglichkeit, in einem Sicherheitsdatenblatt auf die Angabe der CAS-Nummer und der Angabe des spezifischen Stoffnamens für einen Inhaltsstoff zu verzichten und einen allgemeinen Namen zu verwenden? Der Inhaltsstoff ist mit R 38-41 gekennzeichnet, daher ist ein Antrag gemäß Artikel 15 der Richtlinie 1999/45/EG nicht möglich. Der Inhaltsstoff soll für Dritte nicht erkenntlich sein.