Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Registrierungsnummer für die Registrierung als on-site intermediate auf dem Kunden SDB angegeben werden, wenn die Substanz ausschließlich als API verkauft wird?

KomNet Dialog 30281

Stand: 18.09.2017

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

Favorit

Frage:

Eine Substanz wird ausschließlich als API verkauft(keine Registrierung unter REACH notwendig) wird aber von dem Hersteller als Zwischenprodukt für die Herstellung weitere Substanzen genutzt. Daher hat der Hersteller eine Registrierung als on-site intermediate. Muss die Registrierungsnummer für die Registrierung als on-site intermediate auf dem Kunden SDB angegeben werden, wenn die Substanz ausschließlich als API verkauft wird?

Antwort:

Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten Registrierungsnummer wäre auch nicht angebracht, da sie nur für die Verwendung als standortinternes isoliertes Zwischenprodukt gilt. Das beinhaltet implizit, dass der Stoff (im Rahmen der registrierten Verwendung) nicht an Dritte weitergegeben wird – sonst wäre ja der Standort verlassen. Die Nennung der Registrierungsnummer ist daher unangebracht: sie wäre in diesem Fall nur verwirrend.