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Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen der Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung) und der Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG. Die Vorgaben zur Kennzeichnung nach der Richtlinie 92/58/EWG finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A1.3 ""Sicherheits ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
- und Probenahmestellen sind zusätzlich zu kennzeichnen.7 Hinweis: Dies gilt nicht für das Warnzeichen W001 (Allgemeines Warnzeichen), das nicht dem Ausrufezeichen (GHS07) entspricht."Im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ist die Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen mit gefährlichen Stoffen in die ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Nummer 7) eingeflossen ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung und die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 Abs. 2 sowie in Anhang I Nr. 1.2, 1.3 und 1.5 sowie in Anhang II der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Nach Artikel 19 Abs. 2 entsprechen vorbehaltlich des Artikels 33 die Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail-Adresse ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
der Atemschutzgeräte finden Sie auch in der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Arbeitsplätze sind mit dem Gebotszeichen gemäß ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ in Abbildung 8 zu kennzeichnen.Beim Benutzen von Atemschutzgeräten ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu veranlassen. (siehe Abschnitt 6)"Beim Streichen von Beschichtungsstoffen entstehen in der Regel ...
Stand: 06.01.2023
Dialog: 11152
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
bzw. die Anforderungen Lüftung von Sicherheitsschränken wird in dem Abschnitt A.1.3 des o. g. Anhangs näher erläutert.Unter Abschnitt A.1.3.1 Abs. 2 wird aufgeführt, dass die Abluft an eine ungefährdete Stelle zu führen ist. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Frei führt.Inwieweit der Sicherheitsschrank eine Brandschutzklappe haben muss, hängt u.a ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43526
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft mit dem Verbotszeichen P003 „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ gemäß ASR A1.3 hingewiesen werden.(10) Lagerabschnitte, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sind gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen. Die Warnzeichen nach ASR A1.3 Anhang 1 Abschnitt 2 für bestimmte Gefahrstoffe sind anzubringen, wenn mehr ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
der ASR A1.3): P002 „Rauchen verboten“ D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ Zusätzlich sind nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Die Fertigung ist unbedingt so abzutrennen, dass sich absolut keine Fasern im benachbarten Bereich der Ausbildungswerkstatt befinden!Die Tolerierung von Expositionen bis zur Schwelle des Akzeptanzwertes an solchen Arbeitsplätzen stellt einen Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A3.6 "Lüftung" dar. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zu ihrem ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
ASR A3.6) vorhanden sein, wenn durch ein unbeabsichtigtes Freisetzen von Gefahrstoffen eine Gefährdung von Beschäftigten oder anderen Personen möglich ist."Hier wird auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" verwiesen. Dort heißt es in Nr. 6.7:"Wenn Gesundheitsgefahren bei Ausfall oder Störung der RTL-Anlage auftreten können, sind die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42468
Bei dem angesprochenen Piktogramm handelt es sich um das Rettungszeichen E011 "Augenspüleinrichtung" gemäß Arbeitsstättenregel - ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ."Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet." (Ziffer 3.6 ASR A1.3) Beim ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.In Abschnitt 5.1 Absatz 6 TRGS 510 ist nachzulesen:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ASR A3.6) vorhanden sein, wenn durch ein unbeabsichtigtes Freisetzen von Gefahrstoffen, z.B. durch Undichtigkeiten oder klei-nere Beschädigungen von Verpackungen eine Gefährdung von Beschäftigten oder anderen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
sich aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht aus Nummer 3.6 Abs.4 Anahng der ArbStättV:"Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Die Anforderungen ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 5181
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Allgemein gilt, dass Arbeitskleidung, unabhängig von dem Vorhandensein von Gefahrstoffen, dann räumlich getrennt von der persönlichen Kleidung aufbewahrt werden muss, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt sind (Nummer 7.4 Absatz 3 der ASR A4.1). Das gilt auch dann, wenn keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969