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Gibt es Vorgaben für die Mindestgröße von Gefahrstoffpiktogrammen für die interne Kennzeichnung von ortsbeweglichen Gebinden? Kann von den Vorgaben der CLP Verordnung für die Mindestgröße abgewichen werden?

KomNet Dialog 42653

Stand: 27.03.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Gibt es Vorgaben für die Mindestgröße von Gefahrstoffpiktogrammen für die interne Kennzeichnung von ortsbeweglichen Gebinden. Kann von den Vorgaben der CLP Verordnung für die Mindestgröße abgewichen werden? Wir möchten einen IBC mit 1000L Fassungsvermögen intern mit Gefahrstoffpiktrogrammen kennzeichnen, die eine Kantenlänge von 40 mm haben. Ist das zulässig?

Antwort:

Nein, dies ist nicht zulässig.


Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.


Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ist nicht möglich. Es handelt sich hierbei um eine Europäische Verordnung die umzusetzen ist.