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Gibt es nach der EG-Verordnung 1272/2008 Mindestgrößen bezüglich des Etiketts auf Produkten im Verhältnis zur Verpackungsgröße?

KomNet Dialog 7891

Stand: 03.05.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Kennzeichnung

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Frage:

Ich habe eine Frage zur Größe des Etiketts auf Produkten im Verhältnis zur Verpackungsgröße. Gibt es nach der EG-Verordnung 1272/2008 hierzu Mindestgrößen? Wenn ja, welche sind das und wo bekomme ich die Informationen hierzu?

Antwort:

Die detaillierten Bestimmungen zur Kennzeichnung und die Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind in Artikel 19 Abs. 2 sowie in Anhang I Nr. 1.2, 1.3 und 1.5 sowie in Anhang II der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten.
Nach Artikel 19 Abs. 2 entsprechen vorbehaltlich des Artikels 33 die Gefahrenpiktogramme den Anforderungen des Anhangs I Abschnitt 1.2.1 und des Anhangs V.
Und nach Art. 31 Abs. 4 ist die Form, Farbe und Größe eines Gefahrenpiktogramms sowie die Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts entsprechen Anhang I Abschnitt 1.2.1 auszuführen.
Konkrete Ausführung zur Kennzeichnung werden auch in den Artikeln 18 bis 33 genannt.

Anhang I der GHS  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Ziff. 1.2.1.2. Die Gefahrenpiktogramme müssen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats aufweisen. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des harmonisierten Kennzeichnungsetiketts einnehmen und die Mindestfläche muss 1 cm2 betragen.
Ziff 1.2.1.3. Kennzeichnungsetikette müssen folgende Abmessungen aufweisen (Tabelle 1.3):
Abmessungen der Kennzeichnungsetiketten - Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen (in mm)
- bis 3 l wenn möglich mindestens 52 × 74
- über 3 l bis höchstens 50 l mindestens 74 × 105
- über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 105 × 148
- größer als 500 l mindestens 148 × 210

Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS Verordnung finden Sie auch bei der BAuA.