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KomNet-Wissensdatenbank

Braucht ein Sicherheitsschrank für die Lagerung von Diesel- und Ottokraftstoffen eine technische Lüftung?

KomNet Dialog 43768

Stand: 15.11.2023

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Ich habe eine Frage zum Sicherheitsschrank/Gefahrstoffschrank nach TRGS 510. Wenn wir in unserem Gefahrstoffschrank im Gerätelager drei Kanister á 20 l Diesel, und zwei Kanister á 5 l Benzin einlagern möchten, braucht dieser generell eine technische Lüftung? Oder reicht hier eine Erdung aus?

Antwort:

In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:

"A.1.3 Lüftung von Sicherheitsschränken

A.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung

(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes.

(2) Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt.


A.1.3.2 Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung

(1) Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung sowie vor der Entzündung ggf. auftretender explosionsfähiger Gemische schützen.

(2) Im Inneren des Sicherheitsschrankes dürfen sich keine potenziellen Zündquellen befinden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu ergreifen, mindestens entsprechend der Zone 2 nach TRGS 723.

(3) Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sind über einen Potenzialausgleich zu erden."


Der Arbeitgeber hat eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, ob eine technische Lüftung erforderlich ist. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen.